Landtag NÖ
Diese Änderungen bringt das neue Kindergartengesetz mit sich
Im Vorjahr präsentierten Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister die „Blau-gelbe Betreuungsoffensive“. In der Landtagssitzung am Donnerstag wurden Änderungen des Kindergartengesetzes beschlossen.
NÖ. „Die Kinderbetreuung ist für viele Familien eines der wichtigsten Anliegen. Aus diesem Grund investiert das Land Niederösterreich gemeinsam mit den Gemeinden in den kommenden fünf Jahren zusätzlich 750 Millionen Euro in die Kinderbetreuung“, so Teschl-Hofmeister.
Kindergarten für Kinder ab zwei Jahren
Eine große Änderung im neuen Kindergartengesetz ermöglicht es Kindern bereits ab einem Alter von zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Darüber hinaus wird es kostenlose Vormittagsbetreuungs-Angebote geben, sowie weniger Schließtage. Zusätzliche Fachkräfte sollen eingesetzt werden. Durch die Ausweitung der Kinderbetreuung und Flexibilisierung der Betreuungszeiten werden dem Arbeitsmarkt bis zu 2.200 Personen in Niederösterreich mehr zur Verfügung stehen. Gleichzeitig werden im Endausbau der Kinderbetreuungsoffensive bis zu 2.350 neue Arbeitsplätze im Bereich der Betreuung von Kindern geschaffen werden.
Teilzeitbeschäftigte können künftig Gruppen leiten
Mit den in der Landtagssitzung beschlossenen Änderungen des NÖ Kindergartengesetzes wird ein weiterer, wichtiger Schritt in der „Blau-gelben Betreuungsoffensive“ gesetzt. So können nun auch Teilzeitbeschäftigte, die oft selbst Mütter oder Väter sind, die Gruppenleitung übernehmen bzw. können künftig auch zwei Pädagoginnen mit der Gruppenleitung betraut werden. Ergänzend zur Unterstützung von teilzeitbeschäftigten PädagogInnen können in Zukunft sogenannte pädagogische Fachkräfte in den Gruppen eingesetzt werden, um eine qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung in den Kindergärten sicherzustellen.
„Die Änderungen des NÖ Kindergartengesetzes schaffen Flexibilität und Anreize im Sinne der Pädagoginnen und Pädagogen. Mit dem neuen Berufsbild der pädagogisch-administrativen Assistenzen werden die Kindergartenleitungen in Verwaltungstätigkeiten unterstützt, damit diese Führungskräfte sich noch gezielter auf ihre pädagogischen Kompetenzen konzentrieren können“,
begrüßt Teschl-Hofmeister den Beschluss des NÖ-Landtages.
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