Staatsbürgerschaft und Schulen
Strengere Regeln gegen Antisemitismus
Mit einer Null-Toleranz-Initiative will die Volkspartei Niederösterreich Maßnahmen gegen den Antisemitismus & für eine bessere Integration durchsetzen. Erst am Montag gab es einen Antisemitismusvorfall an einer Schule in NÖ.
NÖ. Bereits am 1. November forderte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner strengere Regeln nach dem Brandanschlag auf den jüdischen Teil des Zentralfriedhofs in Wien. „Wir müssen mit der vollen Härte der uns zur Verfügung stehenden Gesetze gegen Antisemiten in unserem Land vorgehen. Wenn die Gesetze nicht ausreichen, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten, müssen wir sie verschärfen. Und das ist bei dieser Serie an antisemitischen Vorfällen ohne Zweifel der Fall. Wenn manche Herrschaften in unserem Land, judenfeindlichen Vandalismus als Lausbubenstreich abtun, müssen wir ihnen zeigen, dass ein solcher Anschlag empfindliche persönliche Konsequenzen nach sich zieht“, so Mikl-Leitner.
Vorfall an Schule in Neunkirchen
Am Montag wurde in Neunkirchen ein Pädagoge suspendiert, nachdem er antisemitistische Aussagen getätigt haben soll. Die Bildungsdirektion für Niederösterreich reagierte sofort auf die Vorwürfe und sorgte dafür, dass der Lehrer nicht mehr unterrichtet. Mehr zu diesem Vorfall hier:
Härtere Sanktionen bei Schulpflichtsverletzungen
Neben strengeren Regeln für den Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft sieht die "Null-Toleranz-Initiative" der VPNÖ auch härtere Sanktionen härtere bei Schulpflichtsverletzungen vor.
„Seit diesem 7. Oktober ist die Welt eine andere, bemerkt Mikl-Leitner im Rahmen der initistive.
„Ein barbarischer Terror-Angriff die Welt. Die Hamas ermordete mehr als 1.400 Israelis. Das ist der schrecklichste Angriff auf Jüdinnen und Juden seit dem Holocaust. Antisemitische Übergriffe häufen sich – auch in Österreich. Die Parolen, die auf zahlreichen Demonstrationen gerufen werden und die Schändung des jüdischen Friedhofs sind nur Spitzen des Eisbergs und geben uns allen Anlass zu großer Sorge."
Die neuen Regeln an Schulen sehen vor:
- Verpflichtender Besuch einer KZ-Gedenkstätte im Rahmen des Schulbesuchs.
- Erweiterung der Mitwirkungspflichten der Eltern an der schulischen Bildung ihrer Kinder:
- Verpflichtende Lehrer-Eltern-Gespräche bei grobem Fehlverhalten, Mobbing oder Gewalt, sowie mangelnder Integrationsbereitschaft (zB bewusste Verweigerung der Unterrichtssprache Deutsch trotz deren Kenntnis oder Fernbleiben insbesondere von Mädchen vom gesamten Unterricht oder einzelnen Fächern wie etwa dem Schwimmunterricht)
- Kooperationspflicht der Eltern mit der Schulleitung und den Lehrkräften
- Gesprächsverweigerung etwa mit weiblichen Lehrkräften werden nicht toleriert
- Umsetzungspflicht der Maßnahmen, die im Lehrer-Eltern-Gespräch vereinbart wurden (zB: Anti-Gewalt-Training oder schulpsychologische Beratung)
- Deutliche Erhöhung der Strafen bei nachhaltigen Verletzungen oder Vernachlässigungen der Mitwirkungspflichten der Eltern. Der Strafrahmen soll von bisher maximal €440,- auf künftig mindestens €500,- bis maximal €2.500,- erweitert werden.
„Wir brauchen klarere Definitionen der Schulpflichten und strengere Sanktionen bei Schulpflichtsverletzungen. Denn, wer die gereichte Hand zur Integration in unsere Gemeinschaft nicht freiwillig annehmen will, muss finanziell empfindlich sanktioniert werden. Strafzahlungen für Eltern integrationsunwilliger Familien sind unsere klare Botschaft, dass wir die Entwicklung von Gegengesellschaften in unserem Land nicht akzeptieren“,
so Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Neue, strengere Regeln bei der Staatsbürgerschaft
- Keine privilegierte Staatsbürgerschaft mehr nach 6 Jahren - Verleihung generell erst nach frühestens 10 Jahren möglich (einzige Ausnahme: EWR- Bürger)
- Verpflichtender Kurs zur Staatsbürgerschaftsprüfung, bei dem es insbesondere um Grundwerte, Integration, Demokratie geht, aber auch die Anerkennung des Staates Israel.
- Verpflichtender Besuch einer KZ-Gedenkstätte im Rahmen dieses Kurses.
- Keine Ausnahme mehr. Staatsbürgerschaftsprüfung auch in jenen Fällen, die derzeit „befreit“ sind, weil sie in Österreich die Schule besuchen bzw. besucht haben.
- Kein Recht auf Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.
- Entzug der Staatsbürgerschaft bei Verurteilung wegen Verhetzung und beiVerurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Doppelstaatsbürgern.
„Wer Mitglied unserer Gesellschaft werden will, der muss die historische Verantwortung, die Österreich als Staat trägt, auch als Staatsbürger mittragen. Der Kampf gegen den Antisemitismus und die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel sind dabei
österreichische Staatsräson – und damit Grundvoraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft“, sagt Johanna Mikl-Leitner.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.