NÖ
Waldhäusl will "Landeskontrollsystem für Tierschutz"
In der landwirtschaftlichen Tierhaltung kommt es immer wieder zu Fällen, wo einige schwarze Schafe einen ganzen Berufsstand in die Kritik bringen können. LR Gottfried Waldhäusl hat daher schon länger das Ziel verfolgt, ein zusätzliches Kontrollsystem seitens des Landes einzurich- ten. Dessen Aufgabe soll es sein, zu beanstandende Betriebe herauszufiltern. Im Interesse des Tierschutzes und der Bauern. Durch das neue Landeskontrollsystem wird es auch kein Wegschauen mehr geben.
NÖ. Die Ausgangssituation: Aufgrund des Bundesgesetzes sind Amtstierärzte als Behörde für die Kontrollen der Betriebe zuständig. Zusätzlich besteht die Verpflichtung zum Einsatz eines Betreuungstierarztes für Betriebe, die bei Quali- täts-Programmen mitmachen (TGD-Mitglieder). Auch jeder andere Tierarzt hat laut Gesetz eine Kontroll- funktion. Dieses System bleibt vom Landeskontrollsystem unberührt.
Eine Schwachstelle des bestehenden Systems liegt darin, dass es passieren kann, dass Betriebe, die nicht an einem Qualitäts-Programm teilnehmen, ein paar Jahrzehnte nicht kontrolliert werden.
Neues Modell
Mit dem neuen, zusätzlichen Modell, welches erstmals in Österreich eingerichtet wird, wird seitens des Landes eine eigene Kontrollschiene mit Kontrollorganen installiert. In jedem Viertel soll es künftig ein Tierschutz-Kontrollorgan geben. Das wird kein ausgebildeter Tierarzt, sondern eine Person mit Fachquali- fikation sein. Diese Kompetenz könnte unter anderem auch mit dem Abschluss des Moduls Tierschutz des Uni-Lehrganges „Tierärztliches Physikat“ erworben werden. Die Kontrollorgane sind dann berechtigt, als Sachverständige mit Betretungsrecht Betriebe zu kontrollieren.
Inhaltlich zuständig für die Kontrollorgane soll die Fachabteilung für den Tierschutz sein, die auch vorge- ben wird, wer, was, wann und wie überprüft wird. Der entsprechende Kontrollbericht wird dann nicht nur der Bezirksverwaltungsbehörde, sondern muss auch der Fachabteilung vorgelegt.
Gezielte Kontrollen
Mit dieser neuen, zusätzlichen Kontrolleinheit wird Prävention betrieben, um Missstände in der Tierhaltung zu vermeiden. Jeder Betrieb muss damit rechnen, zusätzlich zum bestehenden System, kontrolliert zu werden. Die Kontrollen sollen unangekündigt stattfinden. Der Schwerpunkt liegt auf großen Betrieben und all jenen Betrieben, die in den letzten 10 Jahren nicht kontrolliert wurden. Es wird nicht nach dem Zufallsprinzip gearbeitet, sondern gezielt kontrolliert.
Wenn ein Kontrollorgan Missstände feststellt, gibt es nach der Meldung eine weitere Kontrolle nach dem Vier-Augen-Prinzip. Dies bedeutet, dass der Amtstierarzt und das Kontrollorgan gemeinsam den betroffenen Betrieb kontrollieren. Was danach zu geschehen hat, bleibt natürlich weiterhin in der Kompetenz der Bezirksverwaltungsbehörde.
Tierschutz mit Hausverstand
Mit dem Landeskontrollsystem soll der Spreu vom Weizen getrennt werden. Bauern, die ordentlich arbei- ten und den Tierschutz achten, dürfen nicht wegen einiger schwarzer Schafe in der Kritik stehen. Beim artgerechte Umgang mit Tieren muss der Tierschutz gesichert sein!
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