Verfassungsgerichtshof
NÖ-Gesetz zur Grundversorgung aufgehoben
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Bestimmung im NÖ Elektrizitätswesengesetz betreffend das Kündigungsrecht von Stromversorgern gegenüber Grundversorgungskunden aufgehoben.
NÖ. In Zeiten von Energiekrisen erweist sich die Grundversorgung als eine vergleichsweise kostengünstige Option für Energiekunden. Gemäß einem Bundesgesetz wird dieser Tarif auf Basis bestimmter Kriterien festgelegt. Demnach darf der Grundversorgungstarif nicht höher sein als der Tarif, den die Mehrheit der Bestandskunden eines Anbieters bezahlt. Zudem sichert das Bundesgesetz allen österreichischen Bürgern einen Anspruch auf diesen Tarif zu.
In einigen Bundesländern, darunter Niederösterreich, sowie Wien, Burgenland, Kärnten und Salzburg, gibt es zusätzliche Landesgesetze, die diesen Anspruch einschränken. Nach diesen Gesetzen kann die Stromgrundversorgung gekündigt werden, sofern Kunden die Möglichkeit haben, einen anderen Stromvertrag abzuschließen.
Sofortige Außerkraftsetzung der Gesetze
Mehrere Stromversorger lehnten Anträge von Kunden ab, weil bereits bestehende Verträge vorlagen oder alternative Verträge angeboten wurden. Der Verbraucherschutzverein (VSV) brachte diese Praxis vor den Verfassungsgerichtshof, der die Landesgesetze als verfassungswidrig einstufte und sie mit sofortiger Wirkung außer Kraft setzte.
VSV begrüßt Entscheidung
Der VSV begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Im Herbst 2022 hatte der Verein bereits empfohlen, auf den damals vergleichsweise günstigen Grundversorgungstarif umzusteigen, was sich nun als vorteilhaft erwiesen habe, so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. Gerade in Zeiten stark steigender Preise habe die Grundversorgung als eine Art Preispuffer fungiert, wie in einer Pressemitteilung betont wurde.
Klagen gegen Stromlieferanten
Derzeit unterstützt der Verein etwa 100 Klagen gegen Stromlieferanten, die sich auf die nun als verfassungswidrig erklärten Gesetze gestützt hatten. Diese Unternehmen hatten die Grundversorgung unter anderem mit dem Argument abgelehnt, dass sie ihren Kunden alternative Verträge anbieten könnten, was den Anspruch auf Grundversorgung obsolet machte. Die Klagen zielen darauf ab, die geschlossenen Verträge rückgängig zu machen.
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