AK-Test Elektriker
Wer Preise vergleicht, kann bares Geld sparen

Elektriker-Preise vergleichen lohnt sich!
 | Foto: AndrewLozovyi/panthermedia
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Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) haben die Kosten für Elektriker erhoben und dabei sehr hohe Preisunterschiede festgestellt.

OÖ. Konsumenten wenden sich regelmäßig an den AK-Konsumentenschutz und erkundigen sich nach den Kosten für Handwerker-Leistungen. Damit die Rechnung keine böse Überraschung bringt, führen die Experten der AK OÖ regelmäßig Preiserhebungen durch. Aktuell wurden die Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteuren und Servicetechnikern erhoben. Wer in nächster Zeit eine Reparatur in Auftrag geben möchte, kann sich preislich daran orientieren. Bei größeren Aufträgen sollte jedenfalls ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, so die Konsumentenschützer.

Preisunterschiede bis zu 107 Prozent

Der Konsumentenschutz hat bei 121 Betrieben die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern erfragt. Beim Elektromonteur liegen diese zwischen 55,20 und 89,40 Euro. Beim Servicetechniker kostet eine Stunde von 55,20 bis 114 Euro.

Bis zu 71,10 Euro Unterschied bei den Fahrtkosten

Die Fahrtkosten wurden für zehn Kilometer Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben. Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 26,64 Euro. Die höchst erhobenen Fahrtkosten betragen 83,10 Euro.

AK-Tipp: Mehrere Kostenvoranschläge einholen!

  • Holen Sie bei umfangreichen Aufträgen mehrere schriftliche Kostenvoranschläge ein. Dieser sollte vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten.
  • Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, z.B. durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.
  • Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den Konsumenten weiterzugeben.
  • Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um etwa 10 bis 15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Kunden darauf hinweisen. Dieser kann der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.
  • Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.

Weitere Preisvergleiche zu Handwerkern und Infos zum Kostenvoranschlag finden Sie auf:
ooe.konsumentenschutz.at

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