Kommentar
Wenn Wohnstraßen top secret sind
In einer Mühlviertler Gemeinde machen sich Anrainer für eine Wohnstraße stark. Die Gemeindebediensteten stellen bei der Verkehrsabteilung des Landes eine Anfrage. Danach passiert monatelang nichts – glauben zumindest die Anrainer.
OBERÖSTERREICH. Aber weder Gemeinde noch Land waren säumig: Die negative Rückmeldung der Verkehrsabteilung war bereits kurz nach der Anfrage erfolgt – jedoch: Die Gemeinde durfte wegen ihrer Verschwiegenheitspflicht von Amtsgeheimnis wegen die Anrainer nicht informieren. Die Rückfrage, ob das negative Gutachten an die Bürger weitergegeben werden darf, hat das Land OÖ bisher nicht beantwortet. In Österreich, wo auch Wohnstraßen top secret sind, schlägt das Amtsgeheimnis noch immer die Transparenz – höchste Zeit für das von der Regierung versprochene Informationsfreiheitsgesetz.
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