Fischotter vermehrt sich
Fischereiverband fordert Otter-Abschüsse

Der Fischotter steht europaweit unter Naturschutz. | Foto: Sven Rausch/Fotolia
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Der Landesfischereiverband beobachtet Fisch- wie Fischotter-Bestand und fordert nun eine Regelung wie bei anderen Wildtieren: Für den EU-weit geschützten Fischotter sollen Schon- und Schußzeiten festgelegt werden.

OÖ. Laut Landesfischereiverband sind die Bestände von mehreren geschützten Fischarten stark rückläufig. Gründe sind aus Sicht des Verbandes neben Regulierungen, Verschmutzungen und Klimawandel vor allem streng geschützte Fischprädatoren, wie der Otter. Seit 2012 ist der Otter-Bestand in Oberösterreich laut Landesfischermeister Siegfried Pilgerstorfer von geschätzten 300 auf etwa 1.000 Tiere angewachsen. Detaillierte Auswertungen neuer Beobachtungen sowie ein neuer Fischotter-Managementplan sind derzeit in Arbeit. Eines steht für den Landesfischereiverband allerdings fest: Wird nicht rasch gegengesteuert, so könnten einige Fischarten schon bald verloren sein. Mittelfristig fordert man deshalb eine Regulierung des Otter-Bestandes durch Abschüsse.

„Unser Vorschlag ist, mittelfristig den Otterbestand - wie andere Wildtiere – im Jagdrecht mit Schon- und Schusszeit zu regeln.“

Neubewertung derzeit in Arbeit

Mitarbeiter der oö. Fischereireviere haben im Winter 524 Brücken auf Otter-Ausscheidungen geprüft. Die Ergebnisse stellt man nun den Daten einer Erhebung aus dem Jahr 2012 gegenüber. Zusätzlich analysieren Wissenschaftler der Uni-Graz Otter-Spuren auf mehreren Referenzstecken in Oberösterreich. Detaillierte Ergebnisse folgen.

Fischotter streng geschützt

Der Fischotter gilt in Oberösterreich nach den Bestimmungen des Oö. Jagdgesetzes und der Oö. Schonzeitenverordnung 2007 als jagdbares Wild mit ganzjähriger Schonzeit. Diese Regelungen entsprechen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Demnach handelt es sich beim Fischotter EU-weit um eine streng geschützte Tierart von gemeinschaftlichem Interesse. Die EU-Mitgliedstaaten sind zur Einrichtung von Schutzgebieten verpflichtet. Allerdings sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulässig. 2017 ist eine solche Ausnahmeregelung für eine Dauer von drei Jahren in einigen Mühlviertler Gewässern inkraftgetreten.

„Im Zusammenhang mit sämtlichen Ausnahmebewilligungen ist stets die Bewahrung des guten Erhaltungszustandes des Fischotters im Auge zu behalten. Es braucht ein ausgewogenes Miteinander, um die Vielfalt der Fauna Oberösterreichs zu bewahren.“

Max Hiegelsberger, Agrar-Landesrat im Jahr 2017

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