Fachhochschule Oberösterreich
Gehaltsnachzahlungen bleiben bislang aus

Der FH OÖ-Campus Steyr | Foto: Hannes Ecker
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Der Betriebsrat der Fachhochschule Oberösterreich (FH OÖ) gewann Anfang Dezember 2020 ein Verfahren am Obersten Gerichtshof (OGH), in dem es unter anderem um die Gehälter von Assistenzprofessoren ging. Als Folge sind Gehaltsnachzahlungen in Millionenhöhe fällig. Bislang bleiben sie aus.

OÖ. Weil die Betroffenen laut OGH-Urteil viele Jahre lang ein für ihren Arbeitsaufwand zu geringes Gehalt bekommen hatten, ergaben sich Nachforderungen Höhe von mehreren Millionen Euro. Die Frist ist mittlerweile abgelaufen – die geforderten Zahlungen von der FH OÖ blieben aus. Dazu meldet sich nun Arbeiterkammer OÖ-Präsident Johann Kalliauer zu Wort: „Sollte das so bleiben, werden wir den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechtsschutz gewähren. In der Folge wird die FH OÖ zusätzlich wieder hohe Prozesskosten bezahlen müssen.“

AKOÖ-Präsident Johann Kalliauer | Foto: BRS
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Neue Dienstordung

Wie die AK OÖ berichtet, sei noch im alten Jahr von der FH-Geschäftsführung die dem Rechtsstreit zugrundeliegende Betriebsvereinbarung gekündigt worden. Im heurigen Jahr soll nun ein neues Dienstrecht in Kraft gesetzt werden. Aber: „Trotz Kündigung der betreffenden Betriebsvereinbarung bleiben die finanziellen Ansprüche der betroffenen Assistenzprofessoren bestehen“, heißt es von der AK OÖ.

Rund 30 Mitarbeiter betroffen

Die rund 30 Betroffenen, sogenannte Assistenten der Lehre und Assistenz-Professoren, hatten in ihrem Arbeitsvertrag eine Dienstverwendung vereinbart, die identisch mit jener eines Professors ist – nur bei der Entlohnung waren sie schlechter gestellt. Der Unterschied zwischen den Gehältern beträgt rund 2.300 Euro brutto/Monat. Deshalb wandte sich der Betriebsrat der FH OÖ an die AK OÖ. Mehrere Versuche, die Rechtssache außergerichtlich zu regeln, scheiterten laut AK OÖ. Daher wurde im November 2018 beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eine Klage eingebracht. Dieser wurde in erster und zweiter Instanz stattgegeben.

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AKOÖ-Präsident Johann Kalliauer | Foto: BRS
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