Tipps der AK
Gutscheine als Last-Minute-Geschenk

Gutscheine sind ein beliebtes Last-Minute-Geschenk. | Foto: Jeanette Dietl/Fotolia
  • Gutscheine sind ein beliebtes Last-Minute-Geschenk.
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Wer wenig Zeit hat um die passenden Geschenke zu besorgen, greift gerne zu Wertgutscheinen. Auch Wellness- und Übernachtungspakete oder Erlebnis-Boxen erfreuen sich großer Beliebtheit. Aber Achtung: Ein gutgemeintes Geschenk kann beim Einlösen Probleme bereiten und im Fall einer Insolvenz sind die Gutscheine meist wertlos, warnen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer OÖ (AK OÖ).

OÖ. Damit aus dem gut gemeinten Last-Minute-Geschenk kein Reinfall wird, haben die Konsumentenschützer einige Tipps für Konsumenten. Wenn Sie Gutscheine schenken, sollten Sie zum Beispiel jene wählen, die in verschiedenen Geschäften akzeptiert werden. Auch solche, die bei Firmen innerhalb einer Stadt oder eines Shopping-Centers eingelöst werden können sind empfehlenswert, da mehr Einlösemöglichkeiten vorhanden sind. Zusätzlich sinkt das Risiko bei einem Konkurs die Gutscheine nicht mehr einlösen zu können.

Ablauf von Gutscheinen

Kaufen Sie einen unbefristeten Gutschein, so ist dieser 30 Jahre gültig. Vorausgesetzt, das Geschäft ist solange vorhanden. Oft erfolgt durch die Firmen eine Befristung der Gutscheine. Einige Gerichtsurteile bestätigen, dass Befristungen (etwa von drei Jahren) unzulässig sind. Die meisten Unternehmen akzeptieren daher auch abgelaufene Gutscheine. Ist dies nicht der Fall, helfen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich weiter.
AK-Tipp: Achten Sie auf eine möglichst lange Befristung damit Ärger bei der Einlösung vermieden werden kann.

Erlebnis- und Hotelgutscheine

Derartige Gutscheine sind oft von einigen Umständen (etwa Wetterbedingungen, etc.) abhängig. Eine Einlösung kann daher problematisch sein. Bei Hotelgutscheinen bzw. Geschenk-Boxen führt eine aufwendige Registrierung bzw. die eingeschränkt verfügbaren Termine oft zu Unmut bei den Beschenkten.

Einlösen von Gutscheinen

Erreichen die gekauften Waren nicht den Gutscheinwert, so besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Differenzbetrages. Meist wird über den Rest ein neuer Gutschein ausgestellt.

AK-Tipp: Selbstgemachte Gutscheine

Bargeld bietet den Beschenkten die meisten Verwendungsmöglichkeiten und ist um einiges nachhaltiger als Gutscheine, wenn diese als Plastikkarten angeboten werden. Mit Bargeld besteht dazu absolut kein Konkursrisiko. Viele haben „Hemmungen“ Bargeld zu verschenken, weil dies unpersönlich erscheinen könnte. Doch mit einer kreativen Verpackung können Sie ein ganz persönliches Geschenk draus machen!

Weitere Infos und Tipps unter:
ooe.konsumentenschutz.at

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