Raumordnungsprogramm zur Sicherung von unverbauten Freiräumen

© Naturschutzbund OÖ.
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Ein überregionaler Ansatz zum Erhalt eines Lebensraumverbunds

In einem gemeinsam verfassten Schreiben haben mehrere Natur- und Umweltschutzorganisationen einen Antrag auf Erlassung eines besonderen Raumordnungsprogramms beim Land Oberösterreich eingebracht. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, konkrete und verbindliche Ziele zu formulieren, um unverbaute Freiräume zur Sicherstellung eines überregionalen Biotopverbundnetzwerkes zu erhalten.

Vordergründig möchten die Naturschützer damit erreichen, dass Lebensräume durch Korridore miteinander vernetzt werden. Diese Verbindungen sind wichtig – für manche Tierarten sogar überlebenswichtig – da damit ein genetischer Austausch zwischen verstreut lebenden Populationen ermöglicht und die Gefahr von Inzucht vermieden werden kann. Prominentes Beispiel ist der Luchs, der auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen auch größere Distanzen zurücklegt. Dichter besiedelte Kulturlandschaften durchquert er dabei bevorzugt entlang deckungsreicher und störungsberuhigter Wanderkorridore. Diese offenen Verbindungen gilt es zu erhalten und zu entwickeln, indem Beeinträchtigungen hintangehalten und Barrieren überwindbar gemacht werden.

Doch den Naturschutzorganisationen geht es um viel mehr, nämlich um den Erhalt von Freiräumen und dem wohlüberlegten Umgang mit dem Schutzgut Boden. Der scheinbar unkontrollierten Verbauung und der infrastrukturellen Erschließung bis in die letzten Winkel darf nicht weiterhin tatenlos zugesehen werden. Die ersten Opfer dieser Entwicklung sind die Freiflächen vor unserer Haustüre, die so wichtigen Naherholungsgebiete, die unwiederbringlich verloren gehen. Doch die Menschen brauchen Rückzugsräume in der Natur. Und damit steigt der Druck auf jene abgelegen Regionen, deren besonderer Reiz vom naturnahen Erholungspotential ausgeht. Doch wie lange noch?

Oberösterreich setzt seine landschaftliche Identität aufs Spiel, und damit ein Naturkapital, das Lebensqualität garantiert!

Daher ist die Politik am Zug, um dieser gefährlichen Entwicklung entgegenzusteuern. Das Raumordnungsgesetz sowie das Natur- und Landschaftsschutzgesetz bieten dabei die notwendigen Werkzeuge, ein überregionales Biotopverbundsystem aus unverbauten Freiräumen sicher zu stellen. Die Verordnung eines Landes-Naturschutzrahmenplans im Sinne eines landesweiten Sach-Raumordnungsprogramms, wie es aktuell von den Naturschutzorganisationen eingefordert wird, ist dabei das Mittel zum Zweck. Die Landesregierung hat innerhalb von 12 Monaten eine Information über den Stand des Verfahrens zu geben und spätestens nach 24 Monaten das beantragte Raumordnungsprogramm zu erlassen oder eine mit Gründen versehene Mitteilung zu geben.

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