Ukraine-Flüchtlinge
Kostensätze für Unterbringung werden erhöht

- Um den Bereich der organisierten Unterbringung von Geflüchteten zu entlasten, wird Einzelquartiere nun verstärkt gefördert.
- Foto: Rotes Kreuz Schärding
- hochgeladen von David Ebner
Rückwirkend mit 1. März erhöht die Bundesregierung die Kostenhöchstsätze für Unterbringung und Verpflegung von Geflüchteten aus der Ukraine.
Ö. Seit Beginn der russischen Militärinvasion in der Ukraine und Einsetzen der Fluchtbewegung wurden rund 55.000 Ukrainerinnnen und Ukrainer (Stand 2. Juni) in die Grundversorgung des Bundes und der Länder aufgenommen.
Private Unterbringung fördern
Um die private individuelle Unterbringung von Geflüchteten in Österreich zu fördern und damit den organisierten Bereich zu entlasten erhöht die Bundesregierung nun die Kostenhöchstsätze um 60 Euro pro Tag. Das bedeutet künftig 165 Euro für Miete (bisher 150 Euro) und 260 Euro für Verpflegung (bisher 215 Euro). Die Erhöhung der Kostenhöchstsätze im Bereich der organisierten Unterbringung von 21 auf 25 Euro soll den Partnern der Grundversorgung auch bei der möglichst raschen Bereitstellung zusätzlicher Quartierplätze helfen. Der Bund übernimmt zudem, in Form einer Erstversorgungspauschale in Höhe von 190 Euro, die Kosten für die erste Phase nach Beginn der Fluchtbewegung. Damit sind sämtliche Kosten der Erstversorgung abgegolten.
Rückwirkende Verrechnung möglich
Die Verrechnung ist rückwirkend ab dem 1. März 2022 möglich. Die Zusatzvereinbarung ist auf unbefristete Dauer abgeschlossen.
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