Von 10 auf 14 Tage
Land OÖ verlängert Quarantäne bei Mutationsverdacht
Das Land OÖ setzt die neuen Vorgaben des Bundes beim Kontaktpersonenmanagement um. Soll heißen: Besteht der Verdacht, dass eine Person mit einer Corona-Virusmutation infiziert ist, dauert die Quarantäne nunmehr 14 Tage – anstatt bisher nur zehn Tage.
OÖ. Außerdem wird die Nachverfolgung von Kontaktpersonen der Kategorie I und II von 48 auf 96 Stunden vor Erkrankungsbeginn erweitert, heißt es in einer Pressemeldung des Landes OÖ. "Ich gebe jedoch zu bedenken, dass nur aufgrund eines Verdachtsfalls stärkere freiheitsbeschränkende Maßnahmen gesetzt werden als bei einem ‚normalen‘ Coronafall. Diese Unterscheidung bedeutet einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, weil unterschiedliche Bescheide zur Absonderung ausgestellt werden müssen. Daher ist eine bundesweit einheitliche Regelung notwendig“, sagt Gesundheitsreferentin und LH-Stellvertreterin Christine Haberlander.
Was der neue Erlass vorsieht:
Bei einem positivem Fall, bei dem es sich um keine Mutation handelt, sind Kontaktpersonen der Kategorie I – also jene, die länger als 15 Minuten Kontakt mit der positiv getesteten Person in einer Entfernung von weniger als zwei Metern hatten – für 10 Tage ab dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person abzusondern. Kontaktpersonen der Kategorie II sind nur zu informieren, aber nicht abzusondern.
Bei Mutationsverdacht hingegen sind Personen der Kategorie I nun 14 Tage ab dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person abzusondern und zusätzlich ab dem fünften Tag zu testen. Eine Beendigung der Quarantäne ist frühestens ab dem 10. Tag mit einem negativen Testergebnis möglich. Die Kontaktpersonennachverfolgung muss insgesamt für die zurückliegenden 96 Stunden – also 4 Tage – gemacht werden.
Ein Mutationsverdacht wird erst nach einer zweiten PCR-Testung bekannt, somit ist zu diesem Zeitpunkt dann ein weiteres Kontaktpersonen-Management nötig.
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