24-Stunden-Betreuung
Neuerliche Erhöhung der Zuschüsse
Landeshauptmann Thomas Stelzer und Landesrat Wofgang Hattmansorger kündigen weiteren Ausbau von Maßnahmen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen an.
Pflegende Angehörige sind eine unverzichtbare Säule der Pflege und Betreuung in Oberösterreich, die für viele Ältere die Gelegenheit schafft, möglichst lange zu Hause zu bleiben. Wesentliche Unterstützung sind 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuer. In Oberösterreich wurde die finanzielle Förderung zur 24-Stunden-Betreuung durch Bund und Land erneut spürbar erhöht.
"Die 24-Stunden-Betreuung ist eine wesentliche Stütze für Angehörige und ermöglicht vielen Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu altern. Um hier eine finanzielle Entlastung für Betroffene und deren Angehörige zu schaffen, erhöhen wir die Förderungen erneut", so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.
400 bis 1.600 Euro
Die Zuschüsse zu selbstständigen oder angestellten 24-Stunden-Betreuer/innen wurden zuletzt mit 1. Jänner 2023 erhöht. Die neuerliche Erhöhung ist daher ein wichtiges Zeichen der Unterstützung und Wertschätzung. Die finanzielle Förderung reicht nun von 400 bis 1.600 Euro, abhängig von der Art der Betreuung und der Anzahl der beteiligten Pflegekräfte.
Maßnahmen zur Entlastung
In den vergangenen Monaten wurden auch auf Nachdruck Oberösterreichs zahlreiche Maßnahmen zur weiteren Unterstützung und Entlastung von Pflegenden Angehörigen beschlossen. Der Angehörigenbonus ab Pflegestufe 4 unterstützt seit dem vergangenen Jahr pflegende Angehörige mit einem Beitrag von 750 Euro. Ab heuer steigt der Bonus auf 1.500 Euro jährlich und ist eine verdiente Anerkennung und Unterstützung für die oft unsichtbare, aber unersetzliche Arbeit pflegender Angehöriger. Neu ist ebenfalls, dass eine selbstständige 24-Stunden-Betreuerin nun bis zu drei Personen in einem Haushalt betreuen kann, die kein familiäres Naheverhältnis haben müssen. Eine zentrale Forderung Oberösterreichs, um vor allem auch neue Betreuungssituationen zu ermöglichen.
Der neue Zuschuss:
Ein selbstständiges Betreuungsverhältnis:
400 Euro (bisher: 320 Euro)
Zwei selbstständige Betreuungsverhältnisse:
800 Euro (bisher 640 Euro)
Ein unselbstständiges Betreuungsverhältnis:
800 Euro (bisher 640)
Zwei unselbstständige Betreuungsverhältnisse:
1.600 Euro (bisher 1.280 Euro)
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