Prävention oberstes Gebot
Neues Gesetz soll Kinderschutz stärken

Flexible, unterstützende Betreuungsformen sollen als Hilfestellung für Familien gesetzlich verankert werden. | Foto: IgorVetushko_panthermedia
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Seit dem Jahr 2014 gilt das oberösterreichische Kinder- und Jugendhilfegesetz. Mit einer umfassenden Novellierung will Jugendschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) wichtige Gesetzespunkte den Erfordernissen der heutigen Zeit anpassen. 

OÖ. "Jeder Euro, den wir in die Prävention investieren, rechnet sich vielfach und wirkt nachhaltig", betont Lindner. Ganz oben auf der Liste der Neuerungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz steht der Präventionsbereich. Mit dem Konzept der "Frühen Hilfen" sollen Familien gestärkt und effektiver unterstützt werden – wenn zum Beispiel in der Schwangerschaft unerwartete Veränderungen auftreten, die Unterstützung des Partners fehlt, das Geld nicht mehr reicht oder das tägliche Zusammenleben in der Familie schwierig ist. Gemeinsam mit Bund und der Österreichischen Gesundheitskasse investiert die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes OÖ ab heuer rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr in den Präventionsbereich. 

"Mit dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz setzen wir die nächsten wichtigen Schritte zur Stärkung des Präventionsangebots und machen Oberösterreich zum Vorzeigebundesland für Kinderschutz und Kinderrechte."

Jugendschutz-Landesrat Michael Lindner

Theresia Schlöglmann, Leiterin Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Land OÖ und Jugendschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ). | Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr
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Berufsausschluss bei Verurteilung

Verbesserungen soll es zudem bei der Hilfe für junge Erwachsene, familiären Betreuungsformen, Verwaltungsfragen und beim Datenschutz geben. Der Berufsausschluss von rechtskräftig verurteilten Fachkräften wurde gesetzlich verankert, das mühsame Prüfen von Einzelfällen fällt somit weg. "Bei einschlägigen Verurteilungen – wie zum Beispiel Sexualdelikten – wurde die persönliche Eignung auch bisher ausgeschlossen – nun gibt es aber eine gesetzliche Grundlage dafür", bestätigt Theresia Schlöglmann, Leiterin der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes OÖ. 

Aktuell befindet sich die Gesetzesnovelle in der Begutachtungsphase. Nach der parlamentarischen Debatte im Herbst hofft Lindner auf die Beschlussfassung im Landtag bis Jahresende.

Flexible, unterstützende Betreuungsformen sollen als Hilfestellung für Familien gesetzlich verankert werden. | Foto: IgorVetushko_panthermedia
Theresia Schlöglmann, Leiterin Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Land OÖ und Jugendschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ). | Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr
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