Gesetzesänderung
Neues Tourismusgesetz in Oberösterreich soll Wild-Campen stoppen
Das oö Camping-Gesetz soll gestrichen werden. Alle notwendigen Bestimmungen sollen stattdessen im oö Tourismusgesetz vereint werden. Zukünftig sollen somit unter anderem Kurzzeit-Campingplätze möglich sein.
OÖ. „Die Menschen wollen ‚raus‘ und sich an der frischen Luft aufhalten, weshalb gerade auch das Camping einen immer größeren Boom erlebt“, sagt Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) – hier wird es nun Neuerungen geben. Das Camping-Gesetz in OÖ soll gestrichen und alle notwendigen Bestimmungen in das oö Tourismusgesetz wandern: „Mit dieser Novellierung werden zugleich auch neue Entwicklungen im Tourismus wie Mini-Häuser oder Schlaffässer berücksichtigt und ermöglicht.“ So sollen derartige Bauwerke zukünftig auch auf Campingplätzen aufgestellt werden dürfen, jedoch nur auf maximal 20 Prozent der Standplätze eines Campingplatzes, hieß es.
Kurzzeit-Campingplätze möglich
Zusätzlich würde dieses Gesetz den Gemeinden auch rechtliche Möglichkeiten gegen Wildwuchs beim Campen (z. B. wildes Campieren am See oder illegale Bettlerlager) verschaffen: „Die Gemeinden werden ermächtigt, mittels Verordnung für ihr Gemeindegebiet oder Teile davon auch ein Verbot des Campierens festzulegen“, so der Landesrat. Jedoch soll es auch Erleichterungen geben: Im Rahmen von Festivals oder ähnlichen Veranstaltungen sei es laut Achleitner möglich, Kurzzeit-Campingplätze für maximal 10 Tage im Jahr zu errichten. Ebenfalls erleichtert werden sollen Jugendzeltlager oder Kleinstcampingplätze mit maximal 300 Quadratmeter oder auch Plätze, die nur von Wohnmobilen benützt werden dürfen.
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