Ausbildung und Aufklärung
Sachkundenachweis als Schwerpunkt des OÖ-Hundehaltegesetzes
Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ) und Experten traten für eine Beratung des neuen OÖ-Hundehaltegesetzes zusammen. Schwerpunkt steht fest: Unterricht des Sachkundenachweises wird nun mindestens sechs Stunden dauern und es soll ein Aufklärungsgespräch geben.
OÖ. Wie bereits angekündigt trat Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ) zur Beratung über das neue Hundehaltegesetz in OÖ mit einigen Experten zusammen. Dessen Schwerpunkt stehe nun fest: Dieser werde auf der Erweiterung und Verbesserung des Sachkundenachweises liegen. Der Unterricht solle laut Klinger nun mindestens sechs dauern sowie zusätzlich mit einer Prüfung abschließen. Auch solle es zukünftig ein von Experten geleitetes Aufklärungsgespräch geben, das dabei helfen soll, zu entscheiden, welcher Hund für den jeweiligen Hundehalter am besten geeignet sei, hieß es.
„ Ich habe von Anfang an klar die Position vertreten, dass man bei der Ausbildung von Hund und Halterinnen und Haltern ansetzen muss und dass der Hund auch ins Umfeld passen muss. Durch den verbesserten Sachkundenachweis vor Anmeldung des Hundes schaffen wir Sicherheit für Hund, Halter und Umfeld “, so Klinger.
Registrierung des Vierbeiners
Auch sei es in Zukunft verpflichtend, den Vierbeiner vor der Anmeldung in der österreichweiten Heimattierdatenband einzutragen. Dies sei im Sinne einer Verwaltungserleichterung und einer besseren Rückverfolgbarkeit von auffälligen Tieren, so Klubobmann Bürgermeistern Dörfel (ÖVP).
Keine Rasselisten
Von den Rasselisten sei Klinger wieder abgekommen, darüber zeigen sich die Grünen erfreut: „Wissenschaftliche Studien weisen keine rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden nach. Deren Verhalten wird weniger durch ihre Rasse bestimmt, sondern wie sie aufwachsen und ausgebildet werden“, betont Landtagsabgeordneter Gottfried Hirz und ergänzt, dass der Gesetzesentwurf trotzdem genau geprüft werde.
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