Der Vertrag ist der erste Schritt
OÖ. Die erste Station auf dem Weg zur Fachkraft ist meist die Unterzeichnung eines Lehrvertrags. "Lehrverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten unterscheiben", erklärt Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer (AK) OÖ. Die Lehre beginnt mit einer dreimonatigen Probezeit, währenddessen die Ausbildung ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten beendet werden kann. Anschließend zählt das Lehrverhältnis zu den geschützten Arbeitsverhältnissen. Nur bei schuldhaftem Verhalten kann der Vertrag gekündigt werden.
Berufsschule ist ein Muss
"Der Lehrvertrag muss jedenfalls Ausbildungsort und Arbeitszeit enthalten", sagt Kalliauer. Auch die genaue Bezeichnung des Lehrberufs, die Dauer des Lehrverhältnisses und die Höhe der Lehrlingsentschädigung werden festgeschrieben. Lehrlinge müssen die Berufsschule besuchen, wofür sie von der Arbeit freigestellt werden müssen. Sie dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen. Umgekehrt müssen sich Lehrlinge bemühen, den gewählten Beruf zu erlernen und die Betriebsgeheimnisse für sich behalten.
Bei Fragen zum Lehrvertrag hilft der Rechtsschutz der AK: rechtsschutz@akooe.at oder telefonisch: 050/6906-1.
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