proPellets Austria fordert
Energiewende braucht dringend Gesetz

v. l.: Gerhard Schöfberger (Prokurist von Fröling), Markus Hargassner (Geschäftsführer von Hargassner), Christian Rakos (Geschäftsführer von proPellets Austria), Stefan Gubi (Geschäftsführer von Windhager) und Herbert Ortner (Geschäftsführer von ÖkoFEN). | Foto: proPellets Austria
  • v. l.: Gerhard Schöfberger (Prokurist von Fröling), Markus Hargassner (Geschäftsführer von Hargassner), Christian Rakos (Geschäftsführer von proPellets Austria), Stefan Gubi (Geschäftsführer von Windhager) und Herbert Ortner (Geschäftsführer von ÖkoFEN).
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proPellets Austria und die vier oberösterreichischen Leitbetriebe Fröling, Hargassner, ÖkoFEN und Windhager fordern eine sofortige Umsetzung des Erneuerbaren-Wärme-Gesetz  und die Pelletsbevorratungspflicht. 

OÖ. Ohne Wärmewende keine Energiewende, ohne Energiewende keine Klimawende – der Branchenverband proPellets Austria und die vier oberösterreichischen Leitbetriebe Fröling, Hargassner, ÖkoFEN und Windhager fordern von der Bundesregierung mehr Tempo bei den noch ausstehenden Energie-Gesetzen, allen voran beim Erneuerbaren-Wärme-Gesetz.

Österreich hinke im Vergleich zu den Nachbarländern hinterher: Die deutsche Ampelkoalition hat sich jüngst und nach heftigen Debatten auf das Gebäude-Energie-Gesetz geeinigt und die Schweizer Bevölkerung hat erst vergangenen Sonntag mit knapp 60 Prozent für den Weg ihres Lands in die Klimaneutralität gestimmt.

„Immer mehr Menschen in Österreich sind für eine rasche Energiewende. Die österreichische Wirtschaft ist bereit dafür. Wir brauchen aber dringend auch die rechtlichen Rahmenbedingungen“, sagt Christian Rakos, Geschäftsführer von proPellets Austria, der Branchenvertretung der heimischen Pelletwirtschaft.

Die Energie- und Klimawende vertrage keinen Stillstand bis zur nächsten Wahl. Dieses wichtige Thema müsse laut Rakos, wie etwa in Dänemark, aus dem tagespolitischen Hick-Hack ausgeklammert werden, um klare Verhältnisse zu schaffen - für die Konsumenten, wie für die Wirtschaft.

Konsumenten in Warteposition

Vier oberösterreichische Leitbetriebe fordern das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz: Die Windhager Zentralheizung GmbH, die Hargassner GmbH, die ÖkoFEN Metall & Heiztechnik GmbH und die Fröling Heizkessel- und Behälterbau GmbH beschäftigen zusammen 3.800 Mitarbeiter:innen und erwirtschaften rund 1,5 Milliarden Umsatz jährlich.

Die Unternehmen, mit bis zu 70 Prozent Exportquote, haben die Verunsicherungen und den Ölheizungs-Boom, die die heftige öffentliche Debatte um das Gebäude-Energie-Gesetz in Deutschland ausgelöst hat, durch dramatische Geschäftsrückgänge gespürt. Sie fordern daher übereinstimmend in Österreich Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für den schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energie beim Heizen. Derzeit seien die Konsumenten in einer Wartehaltung, weil sie nicht wissen, wie es künftig weitergeht, das schade dann auch der Wirtschaft. 

Standpunkte und Sicht der Leitbetriebe

Stefan Gubi, Geschäftsführer von Windhager:
„Wie wichtig das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz ist, zeigt schon, dass sich vier Mitbewerber heute gemeinsam dafür einsetzen. Die Wärme- und Energiewende hat das Potenzial zu einem Exportschlager, ,Made in Austria‘ zu werden. Schon jetzt sind österreichische Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energie im Export europaweit an der Spitze. Diese große Chance auf einen regelrechten Erneuerbaren-Turbo für Export, Wachstum und Beschäftigung müssen wir nutzen. Wir als Windhager haben uns entschieden 100 Millionen Euro in den Standort Österreich zu investieren. Wir brauchen aber auch dringend die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.“

Herbert Ortner, Gründer und Geschäftsführer von ÖkoFEN:
„Wir haben wie unsere Mitbewerber dreistellige Millionenbeträge in die Technologieentwicklung gesteckt und bieten heute Heizungen an, die höchste Effizienz und so niedrige Emissionen erreichen, dass sie kaum mehr messbar sind. Diese Technologieführerschaft kann aber nur gesichert werden, wenn es auch zu einer langfristig planbaren Marktentwicklung kommt. Die Regierung sollte jetzt zeigen, dass es ihr mit dem Umstieg auf heimische erneuerbare Energie ernst ist!“

Markus Hargassner, Geschäftsführer von Hargassner:
„Neben dem Erneuerbaren- Wärme-Gesetz ist auch die gesetzliche Verankerung einer Pelletbevorratung essenziell. Damit kann für unsere Kunden eine 100 Prozent sichere Versorgung mit Brennstoff gewährleistet werden, damit es nicht wieder zu ähnlichen Problemen kommt, wie im vorigen Jahr. Versorgungssicherheit ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass wir erfolgreich auf einen heimischen Energieträger umsteigen.“

Gerhard Schöfberger, Prokurist von Fröling:
"Pelletheizer haben sich in den letzten zehn Jahren in Österreich im Vergleich zur Nutzung von Heizöl insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro erspart. Ein Haushalt, der 2012 eine Pelletheizung gekauft hat, hat sich bisher über 12.000 Euro an Heizkosten erspart. Für unsere Volkswirtschaft bedeutet das, dass alleine in den letzten zehn Jahren 5,3 Milliarden Liter Heizöl durch einen heimischen erneuerbaren Energieträger ersetzt wurden. Das zeigt, dass das Erneuerbare-Wärme-Gesetz sowohl für den einzelnen Haushalt, als auch für die gesamte Volkswirtschaft bedeutende langfristige Vorteile mit sich bringen würde. Dazu kommt eine Emissionsreduktion um rund 13 Millionen Tonnen CO2“.

Pelletsbevorratungspflicht gefordert

Um die gestiegene Nachfrage nach erneuerbarer Energie und im Besonderen Pellets auch in Zukunft gut decken zu können, investiert die Pelletbranche bis 2024 rund 250 Millionen Euro in den Neu- und Ausbau der heimischen Pellet-Produktionsstandorte.

Zusätzlich zum Erneuerbaren-Wärme-Gesetz sei laut proPellets eine Bevorratungspflicht notwendig. Das betrifft Pellet-Produktionsunternehmen sowie Importeure. Eckpunkte der vorgeschlagenen Regelung sind, sowohl eine saisonale, als auch eine strategische Bevorratung verbindlich zu verankern. Der Entwurf diskutiert die Kontrollmöglichkeiten und macht Vorschläge, wie es zu einer Freigabe der Reserven kommen kann. Auch die Kosten für die Bevorratung werden berechnet. Diese liegen bei ein bis zwei Prozent des Verkaufspreises und sind von der Pelletwirtschaft zu tragen.

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