Energiewende
Förderrichtlinien für kleine PV-Anlagen verbessert, Kritik bleibt
Ab 2023 gibt es einige Verbesserungen bei den Förderrichtlinien für kleinere Photovoltaik-Anlagen. Bedarf für weitere besteht dennoch.
Ö/OÖ. Die Bundesregierung hat für Anfang 2023 wichtige Anpassungen der Förderrichtlinien für Photovoltaik-Anlagen bis 20 Kilowatt Peak (KWp) beschlossen, die vor allem Privaten den Zugang erleichtern sollen:
- Die für eine Förderung einzuhaltende Frist für die Inbetriebnahme solcher Photovoltaik-Anlagen beträgt künftig zwei Jahre anstatt nur einem.
- Die Montage darf künftig schon vor dem Beantragen der Förderung in Auftrag gegeben werden. Bislang gab es aufgrund langer Liefer- und Montage-Wartezeiten häufig Probleme mit der Abwicklung von Förderungen.
- Auch für PV-Anlagen der Kategorie B (zwischen 10 und 20 KWp) gelten künftig fixe Fördersätze, außerdem sollen die Anträge auf Investitionszuschuss ab Jahresbeginn 2023 nach Einlangen gereiht werden. Bislang war beides nur für Anlagen der Kategorie A (bis 10 KWp) der Fall.
„Damit wurden wichtige Forderungen aus Oberösterreich umgesetzt“, sagt Energie-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP). Ein Kritikpunkt bleibt aber.
Dauerhafte Möglichkeit statt „Förderstichtagen“
Derzeit gibt es pro Jahr vier Stichtage, an denen online Fördertickets beantragt werden können – die dann jedoch innerhalb weniger Minuten vergeben sind. Immer wieder gehen dabei laut Achleitner viele tausende Einreicher/innen leer aus.
„Die Menschen sollten nicht länger dazu gezwungen sein, sich an einer ‚Online-Lotterie‘ zu beteiligen, bei der dann schon nach wenigen Minuten der Fördertopf ausgeschöpft ist“,
so Landesrat Markus Achleitner.
Daher solle auf ein System umgestellt werden, das losgelöst von Förderstichtagen ganzjährig eine kontinuierliche Unterstützung aller geplanten PV-Projekte sicherstellt und eine Antragstellung auch nach Projektumsetzung ermöglicht. Ergänzend dazu müsse das Förderprogramm langfristig und ausreichend budgetiert werden, so weitere Forderungen Achleitners und weiterer Landesräte aus anderen Bundesländern.
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