Beruf und Familie
Neuerungen bei Karenz und Familienzeitbonus
Bei Karenz und Papamonat gibt es aufgrund einer EU-Richtlinie schon bald Neuerungen.
Ö. Bei der Karenz gibt es eine Neuerung, die schon bald und voraussichtlich rückwirkend ab August umgesetzt wird. Grund ist eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Im September hat sich der Nationalrat mehrheitlich für dementsprechende gesetzliche Änderungen ausgesprochen.
Mindestens zwei Monate
Zur gerechteren Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen sind so künftig mindestens zwei Monate der Karenzzeit von jedem Elternteil zu leisten. Nur dann besteht der Anspruch auf 24 Monate. Geht nur ein Elternteil in Karenz, sind es zwei Monate weniger. Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende und für Eltern, bei denen ein Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat, wie Selbstständige oder Arbeitslose.
Doppelter Familienzeitbonus
Quasi eine vierwöchige unbezahlte Dienstfreistellung ist der Papamonat – offiziell eigentlich Väterfrühkarenz. Väter können für diese Zeit den Familienzeitbonus bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragen. Auch hier gibt es eine Änderung: Der Familienzeitbonus wird verdoppelt und beträgt künftig 47,82 Euro pro Tag. Wenn der Anspruch besteht, ist der Vater im Papamonat auch kranken- und pensionsversichert.
Kündigungsschutz vor und nach Papamonat
Möglich ist das im Zeitraum von der Geburt des Kindes bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter – also für acht, in Sonderfällen für zwölf Wochen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt. Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss man das Vorhaben beim Arbeitgeber melden. Beginnend mit der Vorankündigung, aber frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin und bis vier Wochen nach Ende des Papamonats besteht sogar Kündigungsschutz.
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