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Regelungen für Lehrlinge

Die Maßnahmen rund um das Corona-Virus werfen auch für Lehrlinge Fragen auf (Symbolbild). | Foto: AMS / DoRo Filmproduktion
  • Die Maßnahmen rund um das Corona-Virus werfen auch für Lehrlinge Fragen auf (Symbolbild).
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Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus machen vor Lehrlingen nicht halt.  Da viele offene Fragen entstehen, hat zukunft.lehre.österreich die wichtigsten Fragestellungen und Antworten zusammengefasst. Zurückgegriffen wurde dabei unter anderem auf die Wirtschaftskammer und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

OÖ. Seit Montag, 16. März 2020, bis zu Beginn der Osterferien am 3. April ist der Unterricht an der Berufsschule ausgesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass es sich um eine unterrichtsfreie Zeit handelt, sondern dass der Unterricht als eigenverantwortlicher Lern- und Arbeitsprozess von zu Hause aus stattfindet, begleitet von Lehrkräften unter Nutzung unterschiedlicher Medien. Lehrlinge sollen derzeit sowohl der Schule als auch dem Betrieb fernbleiben.

Gibt es Ausnahmen für bestimme Lehrberufe?

Ja. Da einige Betriebe zur Sicherstellung der Grundversorgung oder der kritischen Infrastruktur geöffnet sind, dürfen die Lehrlinge einzelner Lehrberufe ihrer Tätigkeit nachgehen. Dazu zählen zum Beispiel Einzelhandel und Lebensmitteltechnologie. Eine Auflistung der Branchen findet sich hier.
Bis 13. April werden auch keine Prüfungen (z.B. Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung) abgehalten.

In der Lehrwerkstätte arbeiten mehr als 100 Personen. Muss der Lehrling am Arbeitsplatz erscheinen?

Grundsätzlich schon. Ein Fernbleiben ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr besteht, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken, zum Beispiel wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einer Ansteckung mit dem Corona-Virus gekommen ist (Ausnahmen: z.B. Spitäler, Apotheken) oder die Arbeitsstelle in einem Gebiet liegt, das zur Sperrzone erklärt wurde.

Darf ich als Arbeitgeber Lehrlinge nach Hause schicken?

Das steht dem Arbeitgeber frei und wäre ein Fall der Dienstfreistellung.

Ist Home Office für Lehrlinge erlaubt?

Home Office ist aufgrund der Aufsichts- und Ausbildungspflicht grundsätzlich nicht vorgesehen. Es kann jedoch eine Ausnahme vereinbart werden, wofür der Lehrvertrag schriftlich geändert werden muss. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig.

Dürfen Lehrlinge in die Kurzarbeit eingezogen werden?

Die neue Form der Kurzarbeit wird nun auch für Lehrlinge möglich sein. Dabei werden weder die Lehrlingsentschädigung noch die Lehrzeit verlängert. Eine Handlungsanleitung und Erläuterung findet sich hier.

Gibt es Urlaubsvereinbarungen und unbezahlten Urlaub für Lehrlinge?

Urlaubsvereinbarungen sind auch mit Lehrlingen möglich, unbezahlter Urlaub ist aber nicht zulässig. Zeitausgleich kommt bei volljährigen Lehrlingen in Betracht, bei minderjährigen ist dies aufgrund meist nicht zulässiger Überstunden kaum möglich.

Was bedeutet es für die Entlohnung, wenn Lehrlinge in Quarantäne sind?

Die Lehrlingsentschädigung wird in diesem Fall fortgesetzt. Ist der Lehrling also durch Krankheit verhindert, stehen ihm bis zu acht Wochen die volle Entschädigung und weitere vier Wochen ein Teilentgelt zu.

Sollten noch Fragen offen sein, können Sie beispielsweise auf die Webseite der Wirtschaftskammer
schauen oder sich an Mario Derntl, Generalsekretär zukunft.lehre.österreich wenden: telefonisch unter 0699/11111874 oder per E-Mail.

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