Unterstützung für Familien
Stromkostenergänzungszuschuss unbedingt beantragen
Wer in den vergangenen Tagen ein Mail oder einen Brief vom Bundesministerium für Finanzen bekommen hat, in dem es um den sogenannten Stromkostenergänzungszuschuss geht, der sollte nicht zögerlich sein und den Antrag stellen – auch wenn der Zuschuss laut Schreiben automatisch kommen sollte. Das empfiehlt im Übrigen auch der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ.
Ö/OÖ. Um Haushalte in denen mehr als drei Personen gemeldet sind, neben der regulären Strompreisbremse zusätzlich zu entlasten, gibt es vom Bund den sogenannten Stromkostenergänzungszuschuss. Das Mail, dass viele Österreicher bekommen haben ist also kein Fake und keine Phishing-Attacke – es ging nur deshalb nicht an alle Haushalte, weil es erst ab vier Hauptwohnsitzgemeldeten Personen relevant wird.
Auszahlung in drei Tranchen
Der Zuschuss wird in drei Tranchen direkt von der nächsten Jahresstromrechnung abgezogen. Der erste Teil betrifft den Zeitraum von Jahresbeginn bis Freitag, 30. Juni, der zweite geht von 1. Juli bis 31. Dezember und der dritte wiederum von 1. Jänner bis 30. Juni 2024. Ein Antrag ist laut Bundesministerium auch rückwirkend noch gültig – wichtig ist nur, dass er vor dem 30. Juni 2024 abgeschickt wird.
Antrag auf jeden Fall stellen
Beantragen sollte man den Stromkostenergänzungszuschuss aber unbedingt, auch wenn im Mail oder Brief die Rede davon ist, dass die Auszahlung bzw. der Abzug von der Stromrechung automatisch erfolgt – das empfiehlt auch der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich unbedingt.
Einfach online ausfüllen
Den Antrag stellt man über den im Schreiben enthaltenen Link, der auf eine Seite weiterleitet, auf der bereits die benötigte Identifikationsnummer und die Prüfnummer hinterlegt ist oder hier – dann sollte man allerdings die beiden Nummern vom Schreiben bereithalten.
Bei Familienzuwachs neuen Antrag stellen
Die erste Tranche bedeutet einkommensunabhängig einen Abzug von 61,25 Euro pro im Haushalt gemeldeter Person, ab der vierten. Eine Familie mit zwei Elternteilen und drei Kindern bekommt als 2 x 61,25 Euro von der Stromrechnung abgezogen. Die weiteren beiden Zuschüsse betragen jeweils 52,50 Euro pro Person (ab der vierten). Der Antrag muss übrigens nur einmal gestellt werden, es sei denn es ändert sich etwas – sprich wenn etwa ein Kind dazu kommt, sollte man einen neuen stellen um die volle zustehende Unterstützung zu erhalten, wenn eines auszieht ebenso, um eventuelle Nachforderungen zu vermeiden. Hier gibt es einige Beispiele für unterschiedlich Konstellationen zur Anspruchsberechtigung.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.