Bezirk Oberpullendorf
4 Jahre Gefängnis für hochrangigen Schlepper

Der Angeklagte in Handschellen vor dem Gerichtssaal. | Foto: Heigl
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Nach einem Schlepper-Unfall in Horitschon mit 6 Verletzten wurde nun einem hochrangigen Mitglied der kriminellen Menschenschmuggler-Organisation der Prozess gemacht. Seine heuchlerischen Ausreden nützten nichts: 4 Jahre Gefängnis und 1.000 Euro Geldstrafe.

HORITSCHON. Für Schlagzeilen sorgte der Schlepper-Unfall in Horitschon vom 8. November 2022. Nach einer waghalsigen Flucht vor der Polizei war in den frühen Morgenstunden ein blauer Kastenwagen gegen einen Zaun geprallt. Auf der Ladefläche 16 illegale Personen türkischer, syrischer und palästinensischer Herkunft. Alle wurden bei dem Aufprall herumgeschleudert, sechs Migranten kamen mit Verletzungen in die Spitäler Oberpullendorf und Eisenstadt.

Der Schlepperunfall in Hortischon vom 8. November 2022 forderte 6 Verletzte. | Foto: FF Neckenmarkt
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Ausgangspunkt der Verfolgungsjagd war Neckenmarkt. Dort wollte eine Polizeistreife zwecks Kontrolle das überladene Fahrzeug stoppen. Doch statt anzuhalten, gab der 23-jährige Lenker Gas und raste davon. Nach dem Unfall in Horitschon flüchtete der Schlepper zu Fuß und meldete seinen Standort der Menschenschmuggler-Organisation. Ein daraufhin entsandter Komplize sollte den „gestrandeten“ Fahrer abholen. Ein Fluchtplan, den die Polizei vereitelte und beide Männer verhaftete.

Für den türkisch-kurdischen Unfall-Lenker gab es bei einer Verhandlung im Mai 2023 einen Schuldspruch. Er wurde zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt. Sein Landsmann und Mittäter, 47, der in Deutschland als Essensauslieferer tätig gewesen ist, stand nun vor dem Landesgericht Eisenstadt. Der Angeklagte wollte auf Befragung der Richterin „lediglich 4 -5 Autos verkauft haben!“ Zwar im Wissen, dass diese für Schlepper-Touren verwendet werden, sonst jedoch habe er nichts mit Menschenschmuggel zu tun.

Die Dolmetscherin (Foto links) übersetzte dem Angeklagten das Urteil. Er akzeptierte 4 Jahre Haft und Geldstrafe. | Foto: Heigl
  • Die Dolmetscherin (Foto links) übersetzte dem Angeklagten das Urteil. Er akzeptierte 4 Jahre Haft und Geldstrafe.
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Eine „scheinheilige“ Verantwortung, die durch eine Inspektorin des Landeskriminalamtes Burgenland regelrecht zertrümmert wurde. Sie hatte nämlich in mühevoller Kleinarbeit die Handys des Beschuldigten ausgewertet. „Aus Chatprotokollen ist ersichtlich, dass der Mann als Vorausfahrer tätig war. Standortdaten bei Neckenmarkt, Stoob und Lackendorf an Fahrer versandte. Die Chauffeure bezahlte, ihnen Handys und SIM-Karten übergab, ihnen Autos und Schlüssel aushändigte, Unterkünfte in Ungarn organisierte und ebenfalls in Ungarn in einer Werkstätte die Schlepperfahrzeuge reparieren ließ!“

"Autos waren Leichen"

Die Kriminalistin weiter: „Wobei der Zustand mancher Fahrzeuge, entschuldigen sie den Ausdruck, diese Autos waren Leichen. Bei einem Kastenwagen zum Beispiel war der linke hintere Reifen nur mehr mit einer Radmutter montiert. Für den Angeklagten aber kein Problem, denn der hatte einem Fahrer per Chat mitgeteilt ‚Das Fahrzeug ist bereit‘!“

Nach kopfschüttelnder Verwunderung aller Anwesenden im Gerichtssaal sagte die Polizistin: „Insgesamt können wir dem Mann 30 Fakten nachweisen, 6 davon mit Bezug zu Österreich. Belegt durch sichergestellte Fotos und Videos, die Migranten beim Einsteigen in Schlepperautos beziehungsweise an Grenzübergängen zeigen. Und das, obwohl versucht worden ist, alle Daten von seinem Handy zu löschen!“

Hochrangige Position

Resümee der Beamtin: „Fakt ist, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen Schlepper in hochrangiger Position handelt!“ Dem pflichtete die Staatsanwältin bei: „Eindeutigere Chats als diese gibt es nicht!“ In Richtung des teilnahmslos wirkenden Angeklagten sagte sie: „Und auch heute ist ein Muster erkennbar. Je höher die Stellung der Schlepper, so leiser sind sie bei ihren Aussagen vor Gericht oder wollen gar nichts zu den erhobenen Vorwürfen sagen!“

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Mag. Doris Halper-Praunias urteilte nach längerer Beratung: 4 Jahre Gefängnis und 1.000 Euro Strafe. Der Spruch ist bereits rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichteten.

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