Wirtschaftskammer
Konsumieren in der Gastronomie an Theke doch erlaubt
Kurzfristige Änderung und Präzisierung in der Lockerungsverordnung erlaubt Konsumation an Schank und im Stehen.
BEZIRK OBERWART. Eine Regelung in der Gastronomie, die für Verunsicherung und Unverständnis sorgte, war die zunächst nicht erlaubte Bedienung an der Theke. "Die Richtlinien für die Gastronomie wurden kurz vor Wiedereröffnung noch gelockert. Mit Mindestabstand darf nun auch an der Theke konsumiert werden – und beim Gang zur Toilette müssen Gäste keinen Mund-Nasen-Schutz tragen", informiert die Wirtschaftskammer.
So legt die Verordnung nun fest, dass die "Konsumation von Speisen und Getränken lediglich nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgen darf". Unter einer Ausgabestelle wird die Schankanlage, Kaffeemaschine oder Durchreiche verstanden.
Mindestabstand wichtig
„Das bedeutet: Gäste dürfen an der Theke stehen oder sitzen, aber beispielsweise nicht direkt vor der Schankanlage – und immer mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. „Das bedeutet, Gäste müssen nicht unbedingt sitzen, sondern können auch einen Stehplatz einnehmen. Wichtig ist aber, dass der Mindestabstand zum Gast am Nebentisch eingehalten werden kann“, erläutert Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie.
Mund-Nasen-Schutz bis zum "Verabreichungsplatz"
Beim Betreten eines Lokals ist der Gast dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erst wenn man sich am Tisch bzw. am „Verabreichungsplatz" befindet, darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
Beim Gang zur Toilette sowie beim Verlassen des Lokals muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, dort gilt die Ein-Meter-Abstandspflicht. Auch im Gastgarten, sowie beim Betreten dessen, muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Ausnahme gilt dann, wenn der Gastgarten ohne das Betreten geschlossener Räume nicht erreicht werden kann.
Für die Mitarbeiter gilt generell eine Schutzmaskenpflicht, sofern diese (im Service) im Kundenkontakt stehen, in der Küche gibt es keine.
Weitere Vorschriften für die Gastronomie
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