Hochansteckend
Anstieg bei Keuchhusten: Ärztekammer rät zur Auffrischungsimpfung

Die Impfung gegen Keuchhusten muss alle 10 Jahre aufgefrischt werden, bei Personen ab dem 60. Lebensjahr sogar alle 5 Jahre.  | Foto: fovito - Fotolia
  • Die Impfung gegen Keuchhusten muss alle 10 Jahre aufgefrischt werden, bei Personen ab dem 60. Lebensjahr sogar alle 5 Jahre.
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Der Keuchhusten ist derzeit in Oberösterreich auf dem Vormarsch. So wurden allein heuer 276 Erkrankte gemeldet – 2016 waren es noch 152. Die Ärztekammer für Oberösterreich rät, den eigenen Impfstatus zu prüfen und gegebenenfalls auffrischen zu lassen.

OÖ. „Keuchhusten (Pertussis) ist eine durch Bordetella pertussis ausgelöste, hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit des Atemtraktes. Sie verläuft im Kindesalter mit typischen stakkatoartigen Hustenattacken mit zwischengeschalteter, laut hörbarer Einatmung und oft abschließendem Würgen oder Erbrechen“, weiß Peter Marcus Kahr, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde und Fachgruppenvertreter für Kinder- und Jugendheilkunde. Die Krankheit verläuft zuerst mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen und leichtem Fieber. In Phase zwei kommt es zu schweren Hustenanfällen mit Erbrechen von zähem, glasigem Schleim, der bis zu sechs Wochen lang anhalten kann.

Kleinkinder am stärksten gefährdet

Die Erreger werden durch Tröpfcheninfektion direkt von Mensch zu Mensch übertragen. Ein Kontakt mit dem Bakterium führt bei rund 80 Prozent zur Erkrankung, innerhalb von Familien bis zu 100 Prozent. Kleinkinder sind am stärksten gefährdet, denn bei einer Erkrankung in den ersten Lebensmonaten drohen Erstickungsanfälle und Atemstillstände.
Bei einer raschen Diagnose – meist über einen Abstrich – kann unmittelbar mit einer Antibiotika-Behandlung begonnen werden. „Dann ist Keuchhusten gut behandelbar“, so Kahr.

Impfung bietet keinen lebenslangen Schutz

Die Impfung gegen Keuchhusten schützt nicht lebenslang – sie muss alle 10 Jahre aufgefrischt werden, bei Personen ab dem 60. Lebensjahr sogar alle 5 Jahre. Wer in Kontakt mit Kleinkindern ist, sollte auf einen ausreichenden Impfschutz achten. Neugeborene und Säuglinge haben selten ausreichend Antikörper über die Plazenta im Mutterleib bekommen, daher ist es ratsam, bereits nach Vollendung des 2. Lebensmonats zu impfen. Geschwister, Eltern sowie Großeltern oder Tanten und Onkel sollten daher regelmäßig die Impfauffrischung bekommen. „Mit Keuchhusten haben wir damit heuer bereits nach den Masern die zweite Krankheit, die sich ausbreitet, obwohl es Impfungen dagegen gibt. Jeder sollte seinen Impfstatus kennen und einmal im Jahr den Impfschutz beim Hausarzt oder Kinder- und Jugendfacharzt überprüfen lassen, damit so etwas nicht passiert“, rät Kahr.

Die Impfung ist für alle Altersgruppen empfohlen. Für die Kleinsten ist sie zudem im Rahmen der 6-fach-Impfung kostenlos. Auch Schwangere sollten sich impfen lassen, denn dann ist das Kind auch in den ersten Lebensmonaten geschützt.

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