Kaprun: Ein sehr spezieller Tresordiebstahl wurde aufgeklärt
Eine Aussendung der Polizei Salzburg
KAPRUN. Ermittlungen von Beamten der Polizeiinspektion Kaprun führten nun zur Klärung eines Tresor-Diebstahles. Die Frau eines in Trennung lebenden Ehepaares war geständig, den Tresor am 15. März 2015, unter Ausnützung einer günstigen Gelegenheit unbemerkt vom Ehepartner vom Büro zu ihrem Fahrzeug gebracht zu haben.
Eine höhere fünfstellige Summe
Danach fuhr sie zu ihrem neuen Wohnort und übergab den Tresor mit einer höheren fünfstelligen Bargeldsumme an einen guten Bekannten. Sie gab gegenüber den Beamten an, dass sie den Geldschrank nur vorübergehend als eine Art finanzielle "Sicherheit" für sich und die Kinder an sich genommen hatte. Nach der Einvernahmen von Zeugen und Auskunftspersonen stellte sich heraus, dass der Diebstahl des Tresors nur von einer Person verübt worden sein konnte, die vom Aufbewahrungsort des Geldschrankes Bescheid wusste.
Mit einer Zange aufgebrochen
Der Diebstahl wurde einen Tag später von ihrem Mann angezeigt. Dieser gab bei seiner späteren Einvernahme gegenüber den Beamten zu, dass er nach der Entdeckung der Tat sofort seinen Versicherungsvertreter angerufen hat. Der habe ihm mitgeteilt, dass die Aussichten auf einen finanziellen Schadenersatz nicht gut seien, wenn der Tresor nicht verankert war. Aus diesem Grund habe er sich dazu verleiten lassen, den in seinem Büro befindlichen Büroschrank, in dem sich der Tresor befand, mit einer Zange aufzubrechen, um gegenüber den Beamten einen Tresor Einbruchsdiebstahl vorzutäuschen und so von der Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen.
Nach Klärung der Tathandlung wurde der Tresor zur Polizeiinspektion Kaprun gebracht und mit dem erforderlichen Code durch den Mann geöffnet. Das darin befindliche Bargeld wurde von den Beamten im Beisein des Ehepaares gezählt. Insgesamt befand sich im Tresor aber ein um ein Viertel geringerer Bargeldbetrag als vom Geschädigten angezeigt wurde.
Der Mann und die Frau werden angezeigt
Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Mann nicht nur wegen Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, sondern auch wegen versuchten Versicherungsmissbrauchs angezeigt. Die Frau wird wegen Begehung einer Straftat im Familienkreis (Diebstahl) der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.
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