Wahlanfechtung
Antrag der Liste "FÜR Neukirchen" wurde abgelehnt

Stimmabgabe im Wahllokal | Foto: Symbolfoto/BB Archiv

NEUKIRCHEN.  Bei den Gemeindevertretungswahlen am 10. März 2019 erhielt "Die neue Volkspartei Neukirchen" (ÖVP) 728 Stimmen, das sind 42,5 Prozent und 9 Mandate. Die Liste "FÜR Neukirchen" (FÜR) erhielt 566 Stimmen, 33 Prozent, 6 Mandate.

Insgesamt wurden 1750 Stimmen abgegeben, davon waren 37 Stimmen ungültig. Der Liste "FÜR Neukirchen" von Robert Möschl fehlte nur eine Stimme für ein weiteres Mandat. 

Am 21. März stellte "FÜR Neukirchen" einen Antrag auf Anfechtung der Wahl zur Gemeindevertretung und Durchführung von Neuwahlen. Es wurde vorgebracht, dass es Mängel beim Wahlverfahren gegeben habe, weil es bei der Auswertung der Stimmzettel zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Wahlanfechtung nun  zurückgewiesen.

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