Grünlandgeschäfte
Rechnungshof-Kritik an Pinzgauer Grundverkehrskommissionen

Damit landwirtschaftliche Flächen in Bauernhand bleiben, gibt es das Grundverkehrsesetz. Über den Vollzug wacht die Grundverkehrskommission und prüft, ob jemand die Voraussetzungen erfüllt. Der Rechnungshof kritisiert die Arbeit der Kommission im Pinzgau. | Foto: BBL
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  • Damit landwirtschaftliche Flächen in Bauernhand bleiben, gibt es das Grundverkehrsesetz. Über den Vollzug wacht die Grundverkehrskommission und prüft, ob jemand die Voraussetzungen erfüllt. Der Rechnungshof kritisiert die Arbeit der Kommission im Pinzgau.
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Der Landesrechnungshof übt in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Bericht Kritik an der Tätigkeiten der Grundverkehrskommission (GVK) im Pinzgau. Dem Bericht zufolge habe man es bei Grünlandverkäufen im Bezirk nicht besonders genau genommen. 

PINZGAU. Eigentlich soll das Salzburger Grundverkehrsgesetz verhindern, dass Grünland in Investoren-Hände gerät. In jedem Bezirk wacht eine weisungsfreie Grundverkehrskommission über "Grünlandkäufe". Sie entscheidet, ob jemand die Voraussetzungen für den Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken erfüllt.

Den Prüfern zufolge sei diese Aufgabe im Pinzgau nicht sorgfältig gemacht worden, das Gebot der Rechtstaatlichkeit sei weitgehend missachtet worden, so der Vorwurf. Der Landesrechnungshof (LRH) prüfte insbesondere 296 Grundstücksverfahren zwischen 2018 und 2020. 

Prüfbericht an Landtag übergeben

Landesrechnungshofdirektor Ludwig F. Hillinger übergab am 23. Februar 2022 den Prüfbericht über die Tätigkeiten der Grundverkehrskommission (GVK) im Pinzgau an Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf.

Dabei erklärte er laut Landesmedienzentrum: "Die Rechtsstaatlichkeit darf nicht auf dem Altar der vermeintlichen Verwaltungsökonomie geopfert werden." Zudem habe der Rechnungshofdirektor darauf hingewiesen, dass Formalismen Kontrollsysteme seien.

Landesrechnungshofdirektor Ludwig F. Hillinger übergab den Prüfbericht über die Tätigkeiten der Grundverkehrskommissionen im Pinzgau an Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf. | Foto: Land Salzburg/Monika Rattey (Archivfoto 2018)
  • Landesrechnungshofdirektor Ludwig F. Hillinger übergab den Prüfbericht über die Tätigkeiten der Grundverkehrskommissionen im Pinzgau an Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf.
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"Falsche" Zusammensetzung der Kommission

Der LRH stellte bei seiner Prüfung mehrere "verfahrensrechtliche" Mängel, so heißt es in der Landeskorrespondenz, fest. Einer der Vorwürfe: Durch die "mangelhafte" Prüfung der Anträge sei in zahlreichen Fällen die GVK Pinzgau in falscher Zusammensetzung zusammengekommen. Dadurch sei insbesondere das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt worden und "unbeteiligte" Personen an personenbezogene Daten gekommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

"Mangelhafte" Dokumentation

Zudem seien, so der Rechnungshof, wesentliche Verfahrensschritte und Ermittlungsinhalte nicht dokumentiert worden. Das mache die Entscheidungen der GVK im Pinzgau intransparent und nicht mehr nachvollziehbar.

Auch sei aufgrund der "mangelhaften Dokumentation" unklar, ob die GVK Pinzgau die „Landwirteeigenschaft“ prüfte. Dadurch könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Nicht-Landwirte land- und forstwirtschaftliche Grundstücke ohne die vorangehende, gesetzlich gebotene Kundmachung erwarben.

Ob der Grundstücksspreis ortsüblich war und ob der Käufer "Großgrundbesitzer" sei, sei ebenfalls mehrfach nicht nachvollziehbar geprüft worden, so der Vorwurf des Landesrechnungshofes. 

"Ökonomisch, effizient, rechtlich zulässig"

Die GVK Pinzgau wies, wie in der Aussendung des Landes informiert wird, in ihrer Gegenäußerung die Feststellungen des LRH zurück. Zusammenfassend habe sie festgehalten, dass die von ihr gewählte Verfahrensführung ökonomisch, effizient und rechtlich zulässig gewesen sei.

Der Landesamtsdirektor habe in seiner Gegenäußerung insbesondere auf die Überarbeitung des Grundverkehrsgesetzes verwiesen, mit der die vom LRH aufgezeigten Problembereiche entschärft werden sollen, wie es in der Landeskorrespondenz heißt. 

Die RegionalMedien Salzburg haben am versucht, eine Stellungnahme des Bezirkshauptmanns Bernhard Gratz zu bekommen, konnten ihn aber bis jetzt noch nicht erreichen.

Bürgermeisterkonferenz zeigt Unverständnis

Die Pinzgauer Bürgermeisterkonferenz bekundet in einer schriftlichen Mitteilung parteiübergreifend und geschlossen ihr Unverständnis gegenüber dem Landesrechnungshofbericht und schreibt:

"Wir, die Vertreter der Pinzgauer Gemeinden, sind ebenfalls Mitglieder der Grundverkehrskommission. Wir haben unser Wissen bestmöglich eingebracht und danach entschieden. Wir verwehren uns mit aller Entschiedenheit gegen jegliche Anschuldigungen, dass in der Kommission etwas im Sinne von Günstlingswirtschaft und damit am Gesetz vorbei entschieden wurde."

Die Bürgermeister heben außerdem hervor, dass es auf die kommissionellen Entscheidungen keinerlei Einmischung von Dritten gegeben hätte. Zudem sei im Bericht nicht klar dargestellt, dass auch Nicht-Landwirte unter bestimmten Voraussetzungen gesetzeskonform landwirtschaftliche Flächen erwerben können. "Der Erwerb kann von der Kommission nicht verwehrt werden, wenn kein Landwirt in das Rechtsgeschäft eintritt und auch sonst keine Versagungsgründe vorliegen", so Pinzgaus Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die auch den "Entwurf des neuen Grundverkehrsgesetzes, mit dem klare Regelungen geschaffen werden sollen", unterstützen.

Josef Schwaiger: "Neues Gesetz schafft Klarheit"

Der für die Raumordnung zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) hebt bezüglich des Berichts des Landesrechnungshofes hervor, dass dieser zur Kenntnis zu nehmen ist. Sieben der aufgeworfenen Fälle habe man bereits untersucht, davon sei einer vom Landesverwaltungsgericht zu Gunsten der Kommission entschieden worden, fünf weitere seien rechtlich in Ordnung, die siebte Prüfung sei noch ausstehend.

Ein Kontrollversagen seitens des Landes sieht er nicht: "Ich bin nicht die Aufsichtsbehörde, sondern die Oberbehörde und habe keine Weisungsfreiheit", sagt er. Er betont, dass ein neues Grundverkehrsgesetz künftig für mehr Klarheit sorgen soll. Der Geist des derzeitigen Gesetzes sei zwar erkennbar, zeige aber Schwächen bei relevanten und entscheidenden Grundbegriffen.

Der Entwurf des neuen Gesetzes wurde bereits mit allen Parteien im Landtag gemeinsam mit der Legistik diskutiert und ist laut Schwaiger sehr umfangreich und detailliert. Die Definition eines Landwirtes sei sehr streng, der Großgrundbesitz neu definiert, Bodenrichtpreise vorgegeben. (Weitere Details zum neuen Gesetz >HIER<.)

SPÖ will politische Verantwortung erörtern

Nach einer ersten Durchsicht ist für die SPÖ Salzburg einer Aussendung zufolge klar, dass es wichtig und notwendig gewesen sei, eine unabhängige Einrichtung wie den Landesrechnungshof mit der Überprüfung zu beauftragen. Jetzt müsse die Frage nach der politischen Verantwortung thematisiert werden, so die SPÖ.

FPÖ: Bericht "bitter ernst nehmen"

"Die einzige politische Konsequenz könne es sein, den Rechnungshofbericht bitter ernst zu nehmen und über konstruktive Vorschläge zu einem neuen, rasch umzusetzenden Gesetz an der Aufarbeitung auf Augenhöhe mit dem zuständigen Landesrat mitzuwirken", so Salzburgs Freiheitliche Klubobfrau Marlene Svazek in ihrer Reaktion zum Bericht des Landesrechnungshofes.

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