Wintersportorte
Lebensmittelhandel derzeit an Sonn- und Feiertagen geschlossen
Der Handel in Wintersportorten bleibt auch an Sonn- und Feiertagen zu. Die Öffnungszeiten werden in ganz Salzburg befristet geändert, im Pinzgau sind davon 19 Orte betroffen.
PINZGAU. Der Lebensmittelhandel in Wintersportorten bleibt ab sofort an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Die "Sonntagsöffnung" wurde ursprünglich durch eine Ausnahmeregelung ermöglicht, damit sich Touristen mit notwendigen Artikeln versorgen können.
Ohne Gäste keine Öffnung
„Aufgrund der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ist eine Beherbergung von Wintersportgästen nicht erlaubt. Daher ist ein Aufsperren des Lebensmittelhandels an Sonn- und Feiertagen derzeit auch nicht notwendig“, erklärt der für Gewerbe ressortzuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn. Die Sonntagsöffnung wird deshalb für die Dauer der Beherbergungsverbote nach den Covid-19-Maßnahmen vorerst ausgesetzt.
19 Orte im Pinzgau betroffen
Umfasst von der Regelung waren im Pinzgau die folgenden Wintersportorte, wo diese nun vorübergehend ausgesetzt wird:
- Bramberg am Wildkogel
- Dienten am Hochkönig
- Hollersbach
- Kaprun
- Krimml
- Leogang
- Lofer
- Maishofen
- Maria Alm
- Mittersill
- Neukirchen am Großvenediger
- Rauris
- St. Martin bei Lofer
- Saalbach-Hinterglemm
- Unken
- Uttendorf
- Viehhofen
- Wald im Pinzgau
- Zell am See
Rechtliche Grundlage der "Sonntagsöffnung"
Paragraf 7 der Öffnungszeitenverordnung sieht vor, dass an Sonn- und Feiertagen während der Wintersaison in bestimmten Orten Verkaufsstellen für Lebensmittel, Reiseandenken, notwendigen Reisebedarf, Artikel zur persönlichen Hygiene und Artikel des Trafiksortiments in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr bis zu vier Stunden offen gehalten werden dürfen.
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