Erklärung der GSWB
Polizei ermittelt im Balkonsturz von 81-Jähriger
Letzte Woche stürzte in Bad Gastein eine 81-Jährige von einem geländerlosen Balkon. Sie ist gestern in Schwarzach ihren Verletzungen erlegen. Nun wird eine Obduktion durchgeführt. Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung könnten eingeleitet werden.
BAD GASTEIN. Laut aktuellen Medienberichten soll die letzte Woche vom Balkon gestürzte 81-Jährige nun verstorben sein. Den Berichten zufolge wird es eine Obduktion geben. Diese wird für die laufenden Ermittlungen entscheidend sein. Wir erhielten jetzt ein Statement vom gemeinnützigen Salzburger Wohnbauträger (GSWB).
81-Jährige verstorben
Vergangene Woche stürzte eine 81-Jährige in Bad Gastein von einem Balkon ohne Geländer und verletzte sich dabei schwer. Rettung und Notarzt kümmerten sich um die verunfallte Frau und brachten sie ins Krankenhaus nach Schwarzach. Laut aktuellen Berichten der Salzburger Nachrichten und des ORF ist die Frau gestern nach einwöchiger Behandlung auf der Intensivstation ihren Verletzungen erlegen.
Erklärung der GSWB
Laut der GSWB wurde ein regionales Unternehmen für Renovierungsarbeiten an der Wohnanlage in Bad Gastein engagiert. Die Geländer an den Balkonen der Wohnanlage in Bad Gastein sollen aufgrund dieser Renovierungsarbeiten vom Unternehmen abmontiert worden sein. Aus Sicherheitsgründen habe das beauftragte Unternehmen dann auch die Griffe aller Balkontüren demontiert. In drei Fällen habe man die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner nicht erreichen können und stattdessen Hinweiszettel an die Türen geklebt. Eine dieser Wohneinheiten war unbewohnt. Ein weiterer Bewohner konnte dann noch rechtzeitig kontaktiert werden. Im Falle der verstorbenen 81-Jährigen geschah dies leider nicht. Die Frau soll bereits schlecht gesehen und gehört haben und dürfte daher auch den Hinweiszettel nicht bemerkt haben.
Den Angaben der GSWB zufolge begann das beauftragte Unternehmen bereits zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin mit den Renovierungsarbeiten. Man habe das Unternehmen schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass sowohl eine Absturzsicherung als auch die Anmeldung des Arbeitsbeginns durchzuführen seien, damit die Renovierungsarbeiten mit dem Hausverwalter koordiniert werden könnten. Der verfrühte Start verhinderte also eine adäquate Koordination und wie der tragische Vorfall zeigt, dürfte auch keine ordnungsgemäße Absturzsicherung errichtet worden sein.
Fahrlässige Tötung
Den Medienberichten zufolge wurde nun eine Obduktion der Leiche angeordnet. Es wird seitens der Polizei geprüft, ob die Frau aufgrund des Sturzes vom Balkon verstorben sei. Sollte dies der Fall sein, werden Ermittlungen bezüglich fahrlässiger Tötung gestartet. Derzeit laufen diese wegen fahrlässiger Körperverletzung.
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