Volksschule St. Johann
Aufsicht nur für Bus-Schüler, nicht für Zu-Fuß-Geher
Weil die Aufsicht in der Volksschule St. Johann vor und nach der Unterrichtszeit nicht mehr nur von jenen Schülern genutzt wurde, die mit dem Bus kommen, musste das Angebot eingeschränkt werden. Die Gemeinde nimmt die Eltern in die Pflicht.
ST. JOHANN (aho). Seit dem neuen Schuljahr dürfen in der Volksschule St. Johann nur noch jene Kinder die Aufsicht vor und nach dem Unterricht in Anspruch nehmen, die mit dem Bus oder Taxi fahren. Grund dafür sei ein immer größer gewordener Andrang auf das Angebot. Vize-Bürgermeisterin Evi Huber (SPÖ) forderte in einem dringlichen Antrag in der Gemeindevertretungssitzung eine Ressourcenaufstockung von der Gemeinde – diese wurde abgelehnt.
Mehr Ressourcen gefordert
"Die Gemeinde sieht die Eltern in der Verantwortung und fühlt sich nicht zuständig. Das kann es aber nicht sein, wenn der Bedarf offensichtlich gegeben ist", ist Huber von der Entscheidung enttäuscht. Im Gegensatz zu den letzten Jahren dürfen Kinder, die zu Fuß kommen oder von den Eltern mit dem Auto gebracht werden, nicht mehr das Betreuungsangebot nutzen. Konkret geht es um die Zeiträume von 7:15 Uhr bis 7:40 Uhr am Morgen und 12:20 Uhr bis 13:15 Uhr am Nachmittag. Die Forderung, eine solche Betreuung im Jahr 2020 im Budget der Stadtgemeinde vorzusehen und für die restliche Schulzeit im Jahr 2019 aus den Überschüssen der Bundesertragsmittel zu finanzieren, wurde abgelehnt.
Eltern in der Pflicht
Die Aufsicht sei speziell für Bus-Schüler geschaffen worden und wurde bisher teils von Lehrpersonen und teils von Aufsichtspersonen, die von der Gemeinde bezahlt wurden, übernommen. Mittlerweile würden aber auch viele andere das Angebot in Anspruch nehmen. "Die Schule leistet einen Schuldienst, ist aber keine Kinderbetreuungseinrichtung. Die Schule haftet für die Aufsicht und daher werden auch die Bus-Schüler nach wie vor betreut, da sie nicht später in die Schule kommen können. Für diejenigen, die selbst zur Schule kommen oder gebracht werden, liegt die Verantwortung aber schon bei den Eltern", sagt Bgm. Günther Mitterer (ÖVP):
"Wir können Kindergartenöffnungszeiten anpassen und viele Rahmenbedingungen schaffen, aber wir können keine individuellen Lösungen für Eltern anbieten und dabei die Haftung auf die Gemeinde abwälzen."
"Ein Schlag ins Gesicht"
Die Gemeinde müsste bei dem großen vorhandenen Bedarf mehr Aufsichtspersonen anstellen, fordert Huber. "Viele Eltern sind auf die Betreuung ihrer Kinder in der Früh und nach dem Unterricht angewiesen, weil sie schlicht und ergreifend in die Arbeit müssen. Die aktuelle Einschränkung ist ein Schlag ins Gesicht unserer jüngsten Bürger", sagt Huber, die vor allem Frauen benachteiligt sieht:
"Meistens trifft es die Mütter und wir dürfen es ihnen nicht noch schwerer machen, arbeiten zu gehen. Als Stadtgemeinde St. Johann zu sagen, wir können uns eine solche Betreuung nicht leisten, ist absurd."
Wenn sich Eltern selbst eine Betreuung organisieren könnten, werde die Schule die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, zeigt sich Mitterer nicht verschlossen.
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