Schreckgespenst einer Wirtin verurteilt
Bedenkzeit erbat sich ein 59-Jähriger nach dem Schuldspruch der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer, die den, in Deutschland vorbestraften Mann zu einer Geldstrafe von 720 Euro (= 180 Tagessätze zu je vier Euro) und einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilte (nicht rechtskräftig). BEZIRK TULLN / ST. PÖLTEN (ip). Als „nervlich fix und fertig“ beschrieb eine 63-jährige Lokalbesitzerin aus dem Bezirk Tulln ihren Zustand, für den sie den arbeits- und einkommenslosen...