Erschossene Kalbinnen in Mörschwang
Abschuss "erfüllt keinen strafrechtlichen Tatbestand"

- Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft, wer das Stalltor manipuliert hat.
- Foto: BezirksRundSchau
- hochgeladen von Christina Hartmann
Mitte Juni sorgten zwölf entlaufenen Kalbinnen für Aufsehen im Bezirk Ried. Im Zuge der Einfangversuche wurden sechs Kalbinnen erschossen (MeinBezirk hat berichtet). Die Staatsanwaltschaft Ried hat sich nun mit dem Fall beschäftigt. Laut Staatsanwalt Alois Ebner ergebe sich aus dem Abschuss „kein strafrechtlicher Tatbestand“.
MÖRSCHWANG, BEZIRK RIED. Der Staatsanwalt bestätigte gegenüber der „OÖN“, dass am 12. Juni ein bisher unbekannter Täter ein Stalltor in Mörschwang so manipulierte, dass zwölf Kalbinnen entlaufen konnten. Das Einfangen der Tiere gestaltete sich, wie damals berichtet, schwierig, da die Kalbinnen aufgeschreckt waren.
Der betroffene Landwirt hat schließlich Jäger zu Hilfe gerufen und die Bezirkshauptmannschaft Ried informiert. Laut Staatsanwalt Ebner war Gefahr im Verzug, weil die Tiere in der Nähe von Bundesstraßen und Bahngleisen unterwegs gewesen seien.
„Daher verfügte der Besitzer schließlich, dass die Tiere geschossen werden dürfen. Aufgrund dessen wurden einige Kalbinnen und von einem Tierarzt und Jägern erlegt“,
erklärt Ebner gegenüber der „OÖN“.
Abschuss „kein strafrechtlicher Tatbestand“
Durch den Abschuss sei allerdings kein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt worden. „Der Abschuss erfolgte schließlich nach Rücksprache und auf Anweisung des Eigentümers“, so der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Ried. Unklar sei allerdings weiterhin, wer das Stalltor manipulierte, durch welches die Tiere entkommen konnten. Die Ermittlungen laufen.
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