Baumgartner vs. Kellerbräu: Entscheidung im Rechtstreit
RIED. Im Kündigungsstreit zwischen der Brauerei Baumgartner und der Gasthaus Kellerbräu Betriebs GmbH, Pächter des Braugasthofs Kellerbräu, scheint es nun eine endgültige Entscheidung zu geben. Nachdem die Eigentümerin des Braugasthofes, eine Baumgartner-Tochterfirma, bereits in erster und zweiter Instanz mit der gerichtlichen Kündigung des Pachtvertrages scheiterte, wies nun auch der Oberste Gerichtshof in dritter Instanz die Klage ab. Wie das Landesgericht Ried in einer Aussendung mitteilte, habe die Brauerei keine Handhabe, Wirt Alois Stamminger zur Ausschank von Baumgartner-Bier zu verpflichten. Für die Brauerei Baumgartner sei das Thema damit durch. "Wie sahen und sehen es weiterhin als langfristiges Investment an einem der besten Plätze in Ried. Das dieses Investment auch noch durch die Pachtzahlung eines Mitbewerbes an uns finanziert wird, ist für uns eine angenehmen Angelegenheit. Wir werden kurz- und mittelfristig unseren strategischen Ansatz weiterverfolgen", erklärt Pressesprecher Gerald Kneidinger.
Hintergrund: Die Tochterfirma der Brauerei hatte im Dezember 2013 den Pachtvertrag unter anderem deshalb gekündigt, weil Stamminger nicht bereit sei, Baumgartner-Bier auszuschenken. Stamminger hatte – dem Wunsch des Voreigentümers folgend – mit September 2013 einen längerfristigen Bierliefervertrag mit Stiegl abgeschlossen. Darüber sei Baumgartner beim Kauf des Gasthofes informiert gewesen. Alle drei angerufenen Instanzen – das Bezirksgericht, das Landesgericht und zuletzt der Oberste Gerichtshof – stimmten überein, dass die neuen Eigentümer in alle Rechte und Pflichten des Voreigentümers eintreten und damit auch an die zwischen Voreigentümer und Pächter abgeschlossenen Verträge gebunden ist. Der Bezug und die Ausschank von Stiegl-Bier – auch wenn dieses in Konkurrenz zu Baumgartner steht – stelle daher keinen Kündigungsgrund dar.
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