Illegaler Vogelfänger unterwegs
Eine Vorrichtung für illegalen Vogelfang hat Ferdinand Tschernitz auf einem Baum entdeckt.
HASLACH, ST. STEFAN (hed.) „Diese Drähte dienen als Vorrichtung zum Aufhängen eines Vogelkäfiges, in dem der Lockvogel sitzt. Darüber ist eine Fangfalle angebracht, die zuklappt, wenn sich ein Artgenosse nähert. Dann kann der Vogel leicht eingefangen werden“, erklärt Ferdinand Tschernitz bei einem Lokalaugenschein in einer Waldlichtung in Haid bei Haslach. Er ist ehrenamtlich als Wasserschutz- und Naturwacheorgan aktiv. Im Schnee sieht man noch die Spuren vom illegalen Vogelfänger. „Gefangen werden vor allem Kreuzschnäbel, Finken, Stieglitze, Zeisige und auch Gimpel, sagt Tschernitz.“ Dies obwohl Vogelfang nach dem Naturschutzgesetz streng verboten ist. Die Strafe beträgt bis zu 2000 Euro erfährt man bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach. Ausnahmen für Vogelfang gäbe es nur für wissenschaftliche Zwecke, so der Ornithologe Reinhold Petz von der Vogelwarte Aigen. „Ich selbst habe eine solche Ausnahmegenehmigung für die Beringung von Vögeln für wissenschaftliche Zwecke. Die Vögel dürfen nicht zur Brutzeit eingefangen werden: Nach der Beringung werden sie sofort wieder freigelassen“, sagt Petz. Die Ausnahmen werden vom Land Oberösterreich aufgrund von Qualifikationen erteilt. Petz arbeitet ehrenamtlich für die Vogelwarte Radolfszell (Bayern). Die gesammelten Daten werden von Birdlife und dem Institut für Vogelkunde unter anderem für Forschungszwecke im Zusammenhang mit dem Vogelzug und Klimaerwärmung verwendet. In Oberösterreich gibt es noch im Salzkammergut für einen bestimmten Personenkreis mit bestimmten Auflagen die Berechtigung zum Vogelfang. Dies geht auf eine alten Tradition aus der Zeit Maria Theresias zurück.
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