Naturschutzbund Oberösterreich spricht sich gegen überholte Tradition des Vogelfanges im Salzkammergut aus
Seit 15. September bis 30. November dürfen laut Ausnahmebestimmungen für das Fangen und Halten von Singvögeln der OÖ Artenschutzverordnung die ansonst in Oberösterreich vollkommen geschützten Singvogelarten Stieglitz, Erlenzeisig, Gimpel und Fichtenkreuzschnabel für die traditionellen Singvogelausstellungen im Salzkammergut in bestimmten Gemeinden in den Bezirken Gmunden, Vöcklabruck, Wels-Land gefangen und über den Winter gehalten werden. Die Tiere müssen zwar bis spätestens 10. April...