Corona in Salzburg
Deine "Grillerei" ab elf Personen ist meldepflichtig
Begräbnisse, kirchliche Feiern oder berufsbedingte Treffen müssen nicht gemeldet werden, Gartenparties ab elf Personen aber schon. Hier findest du die neuen Regeln für Zusammenkünfte.
SALZBURG. In Salzburg gelten neue Regeln für Zusammenkünfte von mehreren Personen. Das Land Salzburg stellt dafür Online-Formulare bereit. „Damit lassen sich verpflichtende Meldungen und Bewilligungen per Knopfdruck oder Smartphone erledigen. Die Bezirkshauptmannschaften können so ein wenig entlastet werden“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer.
Die wichtigsten Corona-Maßnahmen für Zusammenkünfte:
- In der Nacht können höchstens vier erwachsene Personen aus unterschiedlichen Haushalten und zusätzlich bis zu sechs Minderjährige einander treffen.
Zwischen 5 Uhr früh und 22 Uhr gilt derzeit laut Bundesverordnung allgemein:
- In geschlossenen Räumen dürfen maximal vier erwachsene Personen aus unterschiedlichen Haushalten und zusätzlich bis zu sechs Minderjährige zusammenkommen.
- Im Freien dürfen maximal zehn erwachsene Personen aus unterschiedlichen Haushalten und zusätzlich bis zu zehn minderjährige Kinder zusammenkommen.
- Ab elf Personen ist eine Meldung zu machen.
- Ab 51 Personen ist eine behördliche Bewilligung nötig
Treffen melden:
Kommen zwischen elf und 50 erwachsene Personen zusammen, muss die verantwortliche Person dies eine Woche vorher bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft melden. Ab 51 Personen ist eine Bewilligung nötig. Die Formulare sind auf der Landes-Website unter www.salzburg.gv.at/zusammenkuenfte zu finden. Auch über die Land Salzburg App lassen sich die beiden Formulare am Smartphone ausfüllen und abschicken.
3G-Regel gilt auch bei Zusammenkünften
Zugelassen bei der Zusammenkunft sind Personen nur, wenn sie nachweislich getestet, geimpft oder genesen sind. Speisen und Getränken dürfen bei Zusammenkünften ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze nicht verabreicht werden, Masken müssen getragen werden und der Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten.
Das ist nicht meldepflichtig:
Nicht anzeigen oder bewilligen lassen muss man unter anderem:
- Begräbnisse
- kirchliche Feiern
- berufsbedingte Treffen
- Demonstrationen
- Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich
Das ist meldepflichtig:
Zusammenkünfte in Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen müssen gemeldet werden – die Garagenparty ist daher meldepflichtig!
Online-Verfahren soll rasche Abwicklung garantieren
„Wir bieten den Online-Service in allen Bezirkshauptmannschaften an und haben die Formulare so 'intelligent' wie möglich gestaltet. Zuständigkeiten werden automatisch geprüft und zugeordnet. Davon profitieren beide Seiten: Antragsteller und Verwaltung“, sagt Markus Ebner von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, der die Anzeigen und Bewilligungen von Zusammenkünften in der Bezirksverwaltung koordiniert.
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