Führerschein wieder weg
Führerscheinneuling mit Drogen ertappt
Verkehrskontrollen ertappte Raser und eine erst 18-jährige Führerscheinbesitzerin verliert wegen Drogenkonsum dem im März erworbenen Führerschein. Zahlreiche Anzeigen bei der zuständigen Behörde.
SALZBURG. In den Abendstunden am Donnerstag, den 04. April.2024 führte die Polizei im Innenstadtbereich der Landeshauptstadt Salzburg routinemässig Verkehrskontrollen durch. Dabei wurden 29 Anzeigen erstattet. Alleine davon 14 wegen Geschwindigkeitsübertretungen und 14 wegen sonstiger Verkehrsübertretungen.
Führerscheinanfängerin unter Drogen
Im Zuge der Kontrollen wurde einer 18-jährigen Salzburgerin der Führerschein abgenommen, da im Zuge einer klinischen Untersuchung durch einen Arzt die Fahruntauglichkeit aufgrund einer Beeinträchtigung durch Suchtgift festgestellt wurde. Die junge Lenkerin wurde angezeigt. Sie war erst seit Anfang März im Besitz der Lenkerberechtigung und ist diesen wieder los.
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Zur Sache
Allgemeines zu Drogen am Steuer
Fahrzeuge dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sich die Lenkerin/der Lenker in der körperlichen und geistigen Verfassung befindet, das Fahrzeug zu beherrschen und die zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen. Personen, deren Bewusstsein durch ein Suchtgift beeinträchtigt ist, fehlt die für den Straßenverkehr erforderliche Verkehrszuverlässigkeit und sie dürfen weder ein Fahrzeug lenken noch in Betrieb nehmen. Die Strafen bei einer festgestellten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Drogen sind jenen einer Alkoholisierung (Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l bis 0,59 mg/l) gleichgestellt.
Bei einer Beeinträchtigung durch Suchtgift gibt es – im Gegensatz zu einer Beeinträchtigung durch Alkohol – keine Grenzwerte. Ausschlaggebend für die Strafbarkeit ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich die durch eine dazu ermächtigte Ärztin/einen dazu ermächtigten Arzt festgestellte Beeinträchtigung der Lenkerin/des Lenkers.
Prüfung einer Beeinträchtigung durch Suchtgift beim Lenken eines Fahrzeuges
Wenn aufgrund des Fahrverhaltens, einer Unfallsituation und/oder körperlicher Auffälligkeiten der Verdacht einer körperlichen Beeinträchtigung besteht und eine Alkoholisierung ausgeschlossen wurde, kann die Polizei einen Drogentest vornehmen. [/i]
Wenn aufgrund der Blutuntersuchung festgestellt wurde, dass die untersuchte Person Suchtgift missbraucht, wird keine Strafanzeige an das Gericht erstattet, sondern eine entsprechende Mitteilung an die zuständige Gesundheitsbehörde gemacht. Eine gesonderte Anzeige nach der Straßenverkehrsordnung wegen Lenkens in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand bleibt davon unberührt.
Die Kosten der Untersuchung muss die untersuchte Person nur dann tragen, wenn eine Suchtgiftbeeinträchtigung festgestellt wurde.
Quelle: Bundeskanzleramt
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