Flaggen entlang der Staatsbrücke
Künstlerische Ideen werden gesucht
- Von 2. bis 9. Mai 2025 werden Flaggen entlang der Staatsbrücke in der Stadt Salzburg an das Kriegsende vor 80 Jahren (1945) und die Gründung der Zweiten Republik erinnern. Für die Gestaltung der Motive sind heimische KünstlerInnen gefragt.
- Foto: H.Bachinger
- hochgeladen von Heidemarie Bachinger
Im kommenden Mai 2025, von 2. bis 9., werden Flaggen entlang der Staatsbrücke in der Stadt Salzburg an das Kriegsende vor 80 Jahren (1945) und die Gründung der Zweiten Republik erinnern. Für die Gestaltung der Motive sind heimische KünstlerInnen gefragt. Und die können nun bis Ende Februar 2025 ihre Entwürfe einreichen.
SALZBURG.
"Wir wollen die Symbolkraft der Flaggen mit der positiven kreativen Energie unserer Kunstschaffenden vereinen und so ein würdiges Andenken und Aufmerksamkeit für das Jubiläum ‚80 Jahre Freiheit – Frieden – Demokratie‘ schaffen",
sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll. Die Flaggen werden von 2. bis 9. Mai 2025 entlang der Staatsbrücke in der Stadt Salzburg hängen und an das Kriegsende vor 80 Jahren und die Gründung der Zweiten Republik erinnern. Laut Ausschreibung wird jede Flagge 180 Zentimeter breit und 120 Zentimeter hoch sein. An beiden Seiten der Brücke werden je sechs künstlerisch gestaltete Flaggen aufgehängt, an den Brückenköpfen sind jeweils Rot-Weiß-Rot-Flaggen fix vorgegeben.
Mehrere Motive werden ausgewählt - 1.000 Euro als Honorar
80 Jahre Kriegsende, Demokratie, Verfassung und Rechtsstaatlichkeit, Freiheit sowie Menschenrechte. All diese Themen können zeitgenössische KünstlerInnen mit Salzburg-Bezug aufgreifen und in ihre Ideen für die Flaggen einbauen, so das Land Salzburg. Anstelle von Einzelmotiven ist auch die Gestaltung einer Serie von Flaggen möglich.
"Es werden auf alle Fälle mehrere Motive ausgewählt. Jeder Künstler und jede Künstlerin erhält pro Fahnenentwurf, der umgesetzt wird, ein Honorar von 1.000 Euro",
erläutert Schnöll. Bei Bedarf werden die Entwürfe grafisch in Abstimmung mit den Künstlern bearbeitet und für den Fahnendruck aufbereitet.
Einreichfrist bis 25. Februar 2025
Alle Voraussetzungen, Bedingungen und notwendigen Informationen zur Bewerbung gibt es auf der Landes-Website nachzulesen. Bis zum 25. Februar 2025 sind die Entwürfe einzureichen. Nach der Einreichfrist wählt eine unabhängige Jury jene Entwürfe aus, die umgesetzt werden sollen. Die Entscheidung erfolgt bis 30. März 2025.
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