Coronavirus in Salzburg
Neue Richtlinien sorgen für weniger Quarantäne-Fälle

Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz. | Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
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Neue Kriterien zur Entlassung von Covid-19-Fällen aus der Quarantäne führten zur Aufhebung von Bescheiden im Pongau und Flachgau. Künftig sind Grenzwert beim Corona-Test maßgeblich für einen Quarantänebescheid.  
 
SALZBURG. Der Bund hat neue Kriterien zur Entlassung von Covid-19-Fällen aus der Absonderung/Quarantäne festgelegt. Wichtigste Voraussetzung: Symptomfreiheit. Wenn der Ct-Wert im PCR-Test (Corona-Test) höher als 30 ist und bestimmte Antikörper vorliegen, geht man aus derzeitiger Sicht davon aus, dass die Person nicht mehr infektiös und eine Quarantäne daher nicht notwendig ist. 

„Das verändert vieles, denn die betroffenen Personen müssen nicht mehr in Quarantäne, auch die Kontaktpersonen nicht. Der Bund arbeitet gerade an einem neuen Kontaktpersonenmanagement, das auf diese neuen Faktoren eingehen wird", sagt Salzburgs Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz.

Nichtinfektiöse Personen müssen nicht mehr zwingend in Quarantäne 

Die Gretchenfrage, ob jemand, der schon einmal die Krankheit durchgemacht hat, noch infektiös ist und daher in häusliche Quarantäne muss, dürfte damit beantwortet sein. „Und zwar durch den Ct-Wert höher als 30 beim PCR-Test. Sinn ergibt das aber nur bei symptomfreien Personen, also meist bei Screening-Tests. Aber es hat den großen Vorteil, dass man nichtinfektiöse Personen nicht mehr zwingend in Quarantäne schicken muss“, erklärt Juhasz.

Tests schlugen auch auf "Alt-Viruslast" an

Dass die Anzahl jener Personen, die an Covid-19 erkrankt waren/sind und es nicht einmal bemerken, hoch ist, weiß man aus den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie. „So kam es auch dazu, dass zum Beispiel bei Screening-Tests Zufallstreffer gemacht wurden. Die Leute hatten keinerlei Symptome oder hatten die Krankheit schon zuvor durchgemacht, auch hier oft unbemerkt, der Test schlug aber immer noch an“, erklärt die Salzburger Landessanitätsdirektorin. Mitunter führte eine so genannte „Alt-Viruslast“ dazu, dass man in Quarantäne geschickt wurde – und die Kontaktpersonen gleich mit.

Bescheide im Pongau und Flachgau aufgehoben

Der vom Bund festgelegte Grenzwert (Ct höher als 30) hatte bereits Auswirkungen auf Bescheide in einigen von Salzburgs Bezirken. Im Pongau zum Beispiel werden in diesen Fällen die Bescheide für einen Betroffenen und zwei Kontaktpersonen zurückgenommen. Im Flachgau wurde ein Absonderungsbescheid aufgehoben und einer nicht ausgesprochen, weil die nötigen Faktoren zutrafen. Aus der Stadt Salzburg, dem Tennengau und dem Pinzgau ist noch kein Fall bekannt, im Lungau gibt es derzeit keine aktiv mit dem Corona-Virus infizierten Personen.

Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz. | Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
Foto: pixabay
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