Gerichtsprozess
Drogenlenker lieferte sich hollywoodreife Verfolgungsjagd
Am Salzburger Landesgericht findet heute Vormittag der Prozess gegen einen Pongauer Drogenlenker statt. Der Mann hatte sich im März mit der Polizei eine Verfolgungsjagd durch große Teile des Pongaus geliefert. Diese endete in Sulzau mit seiner Festnahme.
SALZBURG. Widerstand gegen die Staatsgewalt und vorsätzliche Allgemeingefährdung. So lauten die Anklagepunkte gegen einen jungen Pongauer, der bei seiner Flucht vor der Polizei in Pfarrwerfen über einen Bahnübergang raste, dabei die Schranken durchstieß und fast in den herannahenden Zug krachte. Er wurde zu einer Freiheitsstraße von 24 Monaten verurteilt.
Die Anklage
Heute, am Mittwoch den 7. September findet am Landesgericht Salzburg der Prozess gegen einen Drogenlenker statt, der sich im März eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte.
Der Angeklagte wird beschuldigt, Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet zu haben sowie auch der vorsätzlichen Allgemeingefährdung. Seine Handlungen sollen eine Gefahr für Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen und von Eigentum dargestellt haben. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Sechs Monate sind als unbedingte Haft abzuleisten, der Rest wurde bedingt zur Bewährung nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Vorfall ereignete sich am 4. März. 2022 gegen 23 Uhr im Bereich des Bahnübergangs in Pfarrwerfen. Der Angeklagte befand sich auf der Flucht vor mehreren Polizeistreifen. Er überfuhr mit seinem Pkw den beschrankten Bahnübergang, wobei beide Schranken geschlossen waren und ein rotleuchtendes Licht den Zug ankündigte. Der Lenker näherte sich mit überhöhter Geschwindigkeit, durchstieß die Schranken und überquerte knapp vor dem Zug den Bahnübergang. Zwölf Personen waren im Zug und hätten, so die Anklage, dadurch verletzt werden können. Kurzzeitig gelang es dem Angeklagten durch diese Aktion der Polizei zu entkommen. Wenige Zeit später wurde er jedoch gefasst.
Hollywoodreife Verfolgungsjagd
Eine Polizeistreife wollten den Pkw-Lenker auf der Straße nach Bischofshofen nähe Autohaus Pirnbacher anhalten, weil er zu schnell unterwegs war und aufgrund des generell auffälligen Fahrverhaltens. Der Mann wurde zum Anhalten aufgefordert. Er wollte die Strafe umgehen, da er mehre verschiedene Suchtmittel intus hatte und auch im Fahrzeug Drogen verstaut waren. Der Angeklagte war, wahrscheinlich aufgrund des Substanzkonsums, nicht mehr in der Lage, sein Fahrzeug adäquat zu lenken.
Zwei weitere Streifen wurden hinzugezogen. Die Verfolgung begann. Zuerst raste er durch Werfen und Tenneck. Dann weiter durch Abtenau, Annaberg, Lungötz und St. Martin am Tennengebirge. In St. Martin gab es einen weiteren Anhalteversuch. Durch ein gezieltes Umkehrmanöver konnte er jedoch entkommen. Er fuhr dann zur Autobahn Raststation Eben.
Von dort ging es wieder weiter in Richtung Bischofshofen und Werfen.
Im weiteren Verlauf der Verfolgung versuchte er eine Polizeistreife von der Fahrbahn abzudrängen. Im Ortsgebiet von Pfarrwerfen kam es dann zu der besagten Szene. Um den Streifen zu entkommen, durchbrach er den Bahnschranken und schoss knapp vor dem herannahenden Zug über den Bahnübergang. Der Drogenlenker fuhr dann weiter nach Sulzau. Dort ließ er sein Auto stehen und flüchtete zu Fuß. In Sulzau nahm die Verfolgungsjagd dann ein jähes Ende. Er versuchte sich im Keller eines Hauses zu verstecken. Der Hausbesitzer meldete bei der Polizei, dass jemand in seinen Keller eingedrungen sei. Diese traf wenig später ein und nahm den Mann fest.
Das Urteil
Der Angeklagte zeigte sich vollinhaltlich geständig. Er wurde schuldig erkannt, wegen des Verbrechens der vorsätzlichen Gemeingefährdung nach § 176 Abs 1 StGB, der Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB, des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 erster Fall StGB und Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. 6 Monate davon sind als unbedingte Haft abzuleisten, der Rest wurde bedingt zur Bewährung nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.