Coronavirus in Salzburg
Geld zurück für bezahlte Tickets
Was passiert mit bezahlten Tickets wenn z.B. Konzerte wegen der "Corona-Richtlinien" abgesagt werden? Laut Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Salzburg können die Ticketpreise zur Gänze zurückverlangt werden.
SALZBURG. Theater, Konzerte, Fußball- oder Eishockeyspiele werden wegen der "Corona-Richtlinien" nach der Reihe abgesagt oder verschoben. Seitdem klingeln die Telefone der Coronavirus-Taskforce in der Arbeiterkammer Salzburg im Minutentakt. Betroffene fragen nach: „Was passiert mit den bezahlten Tickets?“ Laut Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Salzburg können die betroffenen Personen die Ticketpreise zur Gänze zurückverlangen. Dies gilt auch für verschobene Veranstaltungen. Konsumenten können einen Ersatztermin akzeptieren, müssen aber nicht. Das gilt laut Emanuela Prock von der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Wien auch in ganz Österreich.
Kompletter Ticketpreis muss zurückerstattet werden
„Wird eine Veranstaltung abgesagt, müssen die Konsumentinnen und Konsumenten den Ticketpreis zur Gänze zurückbekommen“, erklärt Peter Niedermayr von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Salzburg.
Peter Niedermayr: „Der Vertrag, der beim Kauf einer Eintrittskarte abgeschlossen wurde, kann aufgrund der Absage nicht eingehalten werden. Deshalb gibt es den Kartenpreis zurück."
Ersatztermine müssen nicht akzeptiert werden
Das gilt für Karten, die direkt beim Veranstalter oder bei beauftragten Kartenbüros erworben wurden. Stellt der Veranstalter einen Ersatztermin in Aussicht, kann man das akzeptieren, muss es aber nicht, sagt der Experte: "Wer etwa beim Ersatztermin keine Zeit hat, muss die Kartenkosten zurückbekommen."
Auf der Webseite der Arbeiterkammer Salzburg finden Betroffene einen Musterbrief zur Rückerstattung der Ticketpreise.
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