Konsumentenschutz
Kind gibt am Handy 920 Euro aus – AK holt Geld zurück

Wenn Kinder Zugriff auf das Smartphone haben, sollten die Kreditkartendaten entfernt, oder mit einem Passwortschutz versehen werden. | Foto: Symbolfoto: freepik
  • Wenn Kinder Zugriff auf das Smartphone haben, sollten die Kreditkartendaten entfernt, oder mit einem Passwortschutz versehen werden.
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  • hochgeladen von Julia Hettegger

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Salzburg holt für einen Salzburger Familienvater 920 Euro zurück, die sein neunjähriger Sohn beim Spielen am Smartphone unbemerkt ausgegeben hatte.

SALZBURG. Der neunjährigen Salzburger David R. tätigte beim Zocken am Smartphone unbemerkt 43 In-App-Käufe. 920 Euro hatte sein Vater dafür auf der Kreditkartenabrechnung. Möglich war dieser unbemerkte Einkauf, weil die Kreditkartendaten seines Vaters durch das Herunterladen einer anderen App automatisch hinterlegt waren.

Spielehersteller lehnte Rückerstattung ab 

Der Salzburger wandte sich an das Google-Supportteam. Doch die Bemühungen brachten nichts. Auch der Spielehersteller selbst, lehnte eine Rückerstattung ab und verwies auf die eigenen Geschäftsbedingungen, die jegliche Erstattung digitaler Güter ausnahmslos ausschließen. Darauf bat der Vater die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Salzburg (AK) um Hilfe.

"Privatpersonen scheuen den Rechtstreit"  

Die AK-Experten intervenierten und wiesen den Spielehersteller darauf hin, dass ein neunjähriges Kind ohne Einwilligung seiner Eltern gar keinen gültigen Vertrag abschließen kann. Die Intervention der Arbeiterkammer machte sich bezahlt, wenige Tage später hatte der Vater das Geld wieder am Konto. „Wir freuen uns, dass wir der Familie helfen konnten“, so AK-Konsumentenschützer Christian Obermoser. „Unverständlich ist aber, dass die Forderungen einzelner KonsumentInnen meist nicht gehört werden. Erst wenn die Arbeiterkammer dahinter steht, wird eingelenkt. Vermutlich wissen die Spielehersteller, dass sich eine Privatperson nicht auf einen Rechtstreit einlässt.“

Tipps für den Umgang mit dem Handy:

Damit Eltern nicht in die Kostenfalle tappen, hat die Arbeiterkammer Tipps parat:

  • Kauf-Einstellungen adaptieren: Passworteingabe bei Google oder iTunes sollte bei jeder Transaktion verlangt werden. 
  • Kreditkartendaten sollten entfernt oder mit einem Passwortschutz versehen werden, wenn Kinder Zugriff auf das Smartphone haben.
  • Eltern sollten das Handy der Kindern selber einrichten und Passwörter geheim halten. 
  • Beim Mobilfunkanbieter können Einkäufe über Drittanbieter gesperrt werden – Kinder können so nichts über die Handyrechnung erwerben. Wichtig: Kundenkennwort geheim halten.

Fragen an die Konsumentenberatung der AK: 0662/86 87-90.

Mehr Beiträge zum Thema Konsumentenschutz finden Sie >>HIER<<

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