Corona Salzburg
Lockerungen für Besuche in Pflegeeinrichtungen
Nach Monaten eingeschränkter Besuchsregeln in den Seniorenwohnhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gibt es ab heute auch hier die langersehnten Lockerungen. Pro Tag dürfen wieder bis zu drei Personen zu Besuch kommen. Diese müssen entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Die Sicherheitsmaßnahmen sind nach wie vor umfangreich.
SALZBURG. Mit dem heutigen Tag dürfen die Bewohner der Seniorenwohnhäuser sowie der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wieder mehr Verwandte und Freunde empfangen als in den letzten sechs Monaten möglich waren. Es dürfen nun täglich bis zu drei Personen zu Besuch kommen. Die Sicherheitsmaßnahmen sind trotz hoher Durchimpfungsrate bei den älteren Personen groß, man will weiter bestmöglich die Gesundheit schützen.
Gestern null Infektionen & hohe Durchimpfungsrate
Nahezu alle Bewohner sowie ein Großteil des Personals von Pflegeeinrichtungen sind gegen das Corona-Virus geimpft. Bei allen über 75-Jährigen im Bundesland liegt die Durchimpfungsrate laut Landesstatistik mit heutigem Stand bei 83,2 Prozent.
„Besonders erfreulich ist, dass wir mit dem gestrigen Tag zum ersten Mal null Infektionen verzeichnen, sowohl unter der Bewohnerschaft als auch beim Personal in Seniorenwohnhäusern. Ein Ergebnis, auf das wir lange gewartet und auf das alle Beteiligten mit hohem Engagement hingearbeitet haben,“
so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn, der appelliert trotz der Öffnungen weiterhin mit größter Vorsicht und Sorgfalt vorzugehen, um diese Situation beizubehalten.
Die neuen Maßnahmen im Überblick
Neben der positiven Entwicklung bei den Infektionszahlen machen die begleitenden und strengen Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel die 3-G-Regel für Besucher, die vorsichtige Öffnung heute möglich. Auch für das Personal bedeutet die Anwendung der 3-G-Regel eine Erleichterung im Arbeitsablauf.
- 3-G-Regel für Besucher
- FFP2-Maskenpflicht für Besucher
- Mitarbeiter müssen nur einmal pro Woche getestet werden, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind
Die 3-G-Regel für Besucher
Geimpft, getestet oder genesen – das gilt ab heute auch beim Besuch in Seniorenwohnhäusern.
Die Details:
Geimpft
- Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich für maximal drei Monate.
- Nach dem 2. Stich (Vollimmunisierung) kann die Impfung neun Monate zurück liegen.
- Impfstoffe mit nur einer vorgesehenen Impfdosis gelten ab dem 22. Tag für neun Monate.
- Bei bereits Genesenen die auch einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang.
Getestet
- PCR-Tests: 72 Stunden
- Antigentests von befugten Stellen (Teststraße, Apotheke, Arzt): 48 Stunden
- Selbsttests, die in einem behördlichen Datenerfassungssystem erfasst werden: 24 Stunden (Wohnzimmertests mit der, wenn freigegeben, „Selbsttest RK Salzburg“-App)
Genesen
- Genesene sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate.
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