Coronavirus in Salzburg
Steuerfreie Herstellung von Desinfektionsmitteln ermöglicht
Die aktuelle Corona-Situation hat dazu geführt, dass in Apotheken Desinfektionsmittel kaum mehr verfügbar ist. Aufgrund des erhöhten Bedarfs ermöglicht das Bundesministerium für Finanzen unversteuerten Alkohol zur Herstellung zu verwenden.
SALZBURG. Nachdem die Apothekerkammer auch in Salzburg in den vergangenen Woche um das Verwenden von unversteuertem Alkohol für Hand-Desinfektionsmittel gekämpft hat, wurde selbiges nun vom Finanzministerium ermöglicht.
Zum Hintergrund: Offiziell kein Arzneimittel
Hintergrund der Bemühungen war, "dass nur in Arzneimitteln unversteuerter Alkohol verarbeitet werden darf. Offiziell ist ein Handdesinfektionsmittel aber kein Arzneimittel. Daher wird hier die Alkoholsteuer fällig", sagte Kornelia Seiwald, Präsidentin der Salzburger Apothekerkammer auf Bezirksblätter-Anfrage am 9. März 2020. >>HIER<< lesen Sie mehr dazu.
Das bedeutete, dass einerseits betroffene Salzburger Apotheken mit Nachzahlungen an das Finanzamt rechnen mussten, und den dadurch entstandenen Schaden, selbst zu tragen gehabt hätten. Andererseits wäre auch für die Kunden einen Nachteil entstanden, weil diese höhere Preis für die Mittel bezahlten hätten müssen.
Finanzministerium folgt Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation
Auf der Seite des Bundesministeriums heißt es nun dazu: "Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Hände-Desinfektionsmitteln schafft das Bundesministerium für Finanzen daher die Möglichkeit, ab sofort unversteuerten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmittel zu verwenden. Damit folgt das Finanzministerium der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bei Problemen mit der Verfügbarkeit von industriell hergestellten Hände-Desinfektionsmitteln auf lokale Herstellung von alkoholbasierten Handrubs (ABHs) – beispielsweise in Apotheken – umzusteigen."
Und weiter...:
"Im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit und außergewöhnliche Situation wurde auch die Beantragung an die Zollämter unbürokratisch gestaltet. So ist ab Tag der Antragstellung an das Zollamt die Herstellung des Desinfektionsmittels nun steuerfrei möglich."
Regelung gilt bis 30. April, Verlängerung möglich
Laut Apothekerkammer müssen die Apotheken dafür nur eine Anpassung ihres Alkohol-Freischeines bei der zuständigen Zollbehörde beantragen. Die Regelung gelte bis 30. April 2020 und könne bei Bedarf verlängert werden.
Entscheidung zugunsten der Apotheken und Kunden
Darüber freut sich auch Landeshauptmann-Stellvertreter und Gesundheitsreferent Christian Stöckl: "Ich bin froh über diese rasche Entscheidung zugunsten unserer Apotheken und ihrer Kunden", so Stöckl, der sich für diese Umsetzung beim BMF und beim Gesundheitsminister stark gemacht habe.
„In einer Situation, in der Desinfektionsmittel aus industrieller Produktion Mangelware sind, bin ich froh, dass unsere Apotheken alkoholische Desinfektionsmittel nach WHO-Rezeptur selbst herstellen und so zum Schutz der Bevölkerung beitragen können."
Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl
Mehr zur Situation der Salzburger Apotheken lesen Sie >>HIER<<
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