Kindergarten
Betreuungsplätze für ukrainische Kinder schaffen
Das Land schafft Rahmenbedingungen für die Betreuung von ukrainischen Kindern in Salzburger Kindergärten. Unterstützt werden sollen Salzburgs Pädagoginnen von ukrainischen Kolleginnen, deren Nostrifikation erleichtert werden soll.
SALZBURG. Wie viele Kinder aus geflüchteten ukrainischen Familien in Salzburgs Kindergärten betreut werden müssen, weiß man aktuell nicht, eine Erhebung dazu laufe, heißt es von der zuständigen Landesrätin Andrea Klambauer (Neos). Dass diesen Kinder aber Kinderbetreuungsplätze ermöglicht werden sollen, stehe außer Frage.
Betreuungsplätze vorrangig für Schulanfänger
„Den kriegsbetroffenen ukrainischen Kindern wollen wir Sicherheit und Normalität zurückgeben. Deshalb ist mir die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen ein großes Anliegen. Vorrangig natürlich für jene Kinder, die im Herbst mit der Schule beginnen werden,“ so Klambauer.
Betreuung in Nachmittagsgruppen forcieren
Da Salzburgs Elementarpädagogen bereits jetzt stark belastet sind – erst Anfang der Woche wurde für bessere Rahmenbedingungen demonstriert – muss diese zusätzliche Betreuungslast gut gelenkt werden. Dazu hat das Land Salzburg eine Verordnung auf den Weg gebracht, die im Gültigkeitszeitraum der Vertriebenenverordnung beispielsweise ermöglicht, dass das letzte Kindergartenjahr für Kinder aus geflüchteten Ukrainischen Familien auch in Nachmittagsgruppen erfüllt werden kann. Vorteil sei, dass dadurch rasch Plätze geschaffen werden können, weil Nachmittagsgruppen üblicherweise kleiner sind.
"In Gemeinden, die freie Plätze haben, können diese selbstverständlich auch in der üblichen Tagesform an jüngere Kinder vergeben werden, wenn die Eltern ins Berufsleben einsteigen", so Klambauer.
Ukrainische Pädagoginnen sollen mitarbeiten können
Unterstützt werden sollen die Pädagoginnen von ukrainischen Kolleginnen. Dazu wurde über die Vertriebenenverordnung geregelt, dass Pädagoginnen auch mit geringeren Deutschkenntnissen in Salzburgs Kindergärten tätig werden dürfen. Eigentlich verlangt die Nostrifizierungsanforderung bei Elementarpädagoginnen Deutschkenntnisse auf Stufe C1 (fortgeschrittenes Kompetenzniveau, Uni-Niveau) bei Helferinnen B2 (Matura-Niveau).
Die neue Verordnung tritt im Lauf der nächsten Woche in Kraft.
Budgetmittel von 500.000 Euro
Geht es nach der Landesrätin sollen auch „Spielgruppen“ und „Eltern-Kind-Gruppen“ Ukrainischen Familien in den Gemeinden ermöglicht werden. Die dafür erforderlichen Budgetmittel von 500.000 Euro müssen noch durch die Landesregierung beschlossen werden.
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