Coronavirus in Salzburg
"Corona-Einkommenssituation" bei Wohnbeihilfe berücksichtigen
Die Salzburger Wohnbauförderung unterstützt, wenn es auf Grund der aktuellen Situation zu Härtefällen beim Wohnen kommt. Unbürokratische Antragstellung für Wohnbeihilfe soll kommen und die aktuelle Einkommenssituation soll berücksichtigt werden.
„In diesen herausfordernden Zeiten ist es mir ein Anliegen, dass wir schnell und unbürokratisch dort helfen, wo es nötig ist."
Landesrätin Andrea Klambauer
Beihilfe bei Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit erhöhen
„Nach sorgfältiger Überlegung und eingängigen Prüfungen ist jetzt der Weg für finanzielle Unterstützung in Notlagen und eine vereinfachte Abwicklung frei. Für all jene Salzburgerinnen und Salzburger, die aufgrund der Corona-Krise ihren Job verloren haben oder in Kurzarbeit geschickt wurden, wird die Antragstellung für die Wohnbeihilfe vereinfacht“, so die Landesrätin. Wenn ein Anspruch besteht, wird natürlich wie bisher vom Zeitpunkt der Antragstellung weg die Höhe der Wohnbeihilfe berechnet. Wird diese bereits bezogen, erfolgt eine Umstellung ab dem ersten des Folgemonats auf das aktuelle Einkommen, und die Beihilfe erhöht sich dementsprechend.
Selbstständige und EPUs sollen profitieren
Auch die stark betroffene Gruppe der Selbstständigen und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) soll unterstützt werden. „Auch diesen Wirtschaftstreibenden werden wir unter die Arme greifen. So werden sich hier die Nachweismodalitäten ändern. Für eine Berechnung werden lediglich 50 Prozent des Einkommens laut Steuerbescheid des zuletzt veranlagten Kalenderjahres herangezogen“, so die Wohnbaulandesrätin. Auch beim Einbringen der Nachweise soll es Kulanzregelungen geben: So soll es auch möglich sein, neben einem erforderlichen Mindestmaß gewisse Unterlagen im Nachhinein zu erbringen.
Erleichterung bei Rückzahlungen – Raten unbürokratisch stunden
Weitere Erleichterungen gibt es für all jene, für die Rückzahlungen von Darlehen oder Annuitätenzuschüssen zur Herausforderung werden. „Wir wollen den existenzbedrohenden Härten entgegenwirken. Raten werden unbürokratisch und ausreichend lange gestundet. Die Laufzeit des Darlehens verlängert sich, und es entstehen daraus keine Verzugszinsen“, so Landesrätin Klambauer. Betroffene müssen dafür einen Antrag stellen. Selbiges ist allerdings erst ab kommender Woche, nach Beschlussfassung im Landtag möglich.
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