Ankauf Antheringer Au
FPÖ erteilt Auftrag zur Rechnungshofprüfung
"Abenteuerlich" und "nicht nachvollziehbar" nennen die Salzburger Freiheitlichen die Bewertungen in den Gutachten, die zum Kaufpreis der Antheringer Au führten. Da man hier "an die Grenzen der Kontrollmöglichkeiten" stoße, wird die FPÖ den Landesrechnungshof einschalten.
SALZBURG. Nach dem Kauf der Antheringer Au durch das Land Salzburg um 35,6 Millionen Euro (37,3 Millionen Euro inkl. Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer etc.), wurden die dem Kaufpreis zugrundeliegenden Gutachten den Landtagsfraktionen präsentiert. "Zu spät", sagt Marlene Svazek, Landesparteiobfrau der FPÖ Salzburg. "Wir haben vier mündliche Anfragen zu diesem Thema gestellt, aber Gutachten und Kaufvertrag nie zu Gesicht bekommen." Auch, was jetzt aus den Gutachten abzulesen ist, gefällt den Freiheitlichen nicht: "Es wurde ein viel höherer Preis bezahlt, als die Gutachten ergaben", so Svazek.
„Gutachten bilden immer eine Basis für Verhandlungen mit dem Grundeigentümer. Der erzielte Kaufpreis für die Antheringer Au in der Höhe von 35,6 Millionen Euro liegt in der Bandbreite der vorhandenen Gutachten", sagt ihrerseits die zuständige Landesrätin Daniela Gutschi.
Konkret seine zur Ermittlung des Wertes der Antheringer Au seit 2009 vier Gutachten erstellt worden, heißt es vom Land.
Die vier Gutachten:
- 2009: Schätzgutachten zum Verkehrswert der Antheringer Au im Auftrag des Bundeswasserbaus von Franz Deininger. Ergebnis: Verkehrswert 27,9 Millionen Euro.
- 2009: Gutachten zur Überprüfung des Schätzgutachtens im Auftrag des Bundeswasserbaus von Martin Nöbauer.
- 2020: Aktualisierung des ersten Gutachtens aus 2009 im Auftrag des Land Salzburg von Franz Deininger. Ergebnis: Verkehrswert 32,5 Millionen Euro. Mit Akzeptanzzuschlägen, jedoch nicht inflationsangepasst ergeben sich bis zu 39 Millionen Euro.
- 2022: Ermittlung eines angemessenen Grundeinlösepreises für die Antheringer Au im Auftrag des Land Salzburg von Gerald Schlager. Ergebnis: Nach der aktuell üblichen Bewertungsmethode ergibt sich ein Grundeinlösepreis von 34,3 Millionen Euro, wobei dieser mit der Bandbreite des üblichen Akzeptanzzuschlages auf bis zu 37,2 Millionen Euro reicht.
Damit liege der Kaufpreis "im Rahmen der Gutachten", so Gutschi.
Wert des Hochwasserschutzes unbezifferbar
Unbezifferbar und daher in keinem der Gutachten berücksichtigt, sei der Wert des verbesserten Hochwasserschutzes durch Schaffung großer Retentionsflächen. "Wie wir wissen, reichen die Schäden bei einem derartigen Hochwasserereignis schnell in den Bereich hunderter Millionen Euro, weshalb diese Investition neben den vielen weiteren richtig ist“, so Daniela Gutschi.
Wirtschaftliche Nutzung vertraglich ausgeschlossen
Die FPÖ kritisiert weiter, dass eine wirtschaftliche Nutzung der Antheringer Au mittels "Ausbeutungsverbot" vertraglich ausgeschlossen wurde. "Der wirtschaftliche Wert geht gegen Null", so Svazek. Trotzdem seien die wirtschaftlich relevanten Bereiche in den Gutachten – wie Waldbestand, Fischerei, Jagd – mit hohen Beträgen veranschlagt. Zudem seien Baumbestände bewertet worden, die sich in der Antheringer Au längst nicht mehr finden würden und daher auch nicht darstellbar seien, so die FPÖ.
"Soll Naherholungs- und Hochwasserschutzgebiet werden"
Das letzte Gutachten von Gerald Schlager berücksichtige diese, von der FPÖ genannten, Flächen nicht mehr, heißt es vom Büro der Landesrätin Gutschi. "Dr. Schlager bewertet das Grundstück alleine auf Grundlage des Verkehrswerte", heißt es. Auch die Kritik am Ausbeutungsverbot weist Gutschi zurück: "Das wollen wir ja gerade nicht. Die Antheringer Au soll ein naturnahes Naherholungs- und Hochwasserschutzgebiet werden. Es ist kein wirtschaftliche Verwertung des Baumbestandes oder des Jagd- und Fischereirechts angedacht", heißt es aus dem Büro Gutschi.
Kaufvertrag liegt Opposition nicht vor
Da aber auch weitere Bewertungen im Gutachten - wie jene des Waldbodens – für die FPÖ "abenteuerlich" und "nicht nachvollziehbar" sind, wird die FPÖ dem Landesrechnungshof den Auftrag erteilen, den Kauf der Antheringer Au zu prüfen. "Nachdem uns weiterhin der Kaufvertrag nicht vorliegen und wir das Gutachten nur einsehen, aber nicht mitnehmen können, stoßen wir als Oppositionsparteien an die Grenzen unserer Kontrollmöglichkeiten. Daher soll der Landesrechnungshof Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen", so Svazek.
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