Brexit
Frist für Briten ohne Aufenthaltstitel in Salzburg läuft aus
Rund 150 Briten, die in Salzburg leben, müssen noch ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen. Wird dieser bis 31. Dezember nicht eingereicht, müssen sie Salzburg verlassen.
SALZBURG. Aufgrund des „Brexit“ müssen Personen mit britischer Staatsangehörigkeit, die bereits vor 31. Dezember 2020 in Österreich gelebt haben, seit 1. Jänner 2021 einen Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" beantragen.
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15 Prozent haben noch keinen Antrag gestellt
Laut Landesstatistik leben 1.061 britische Staatsbürger in Salzburg (Stichtag 1. Jänner 2020). Davon haben bisher 905 den Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" beantragt. Die Anträge werden trotz der Covid-19 Pandemie rasch abgearbeitet (entspricht rund 85 Prozent). Derzeit sind „nur“ 14 eingereichte Anträge noch nicht entschieden (Verfahrensausgang offen), darüber informieren die Salzburger Neos.
Antragsfrist läuft am 31. Dezember aus
„Rund 150 britische Staatsangehörige haben bis dato noch keinen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt. 'Gegen' diese 150 britischen Staatsbürger tickt die Uhr. Der Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV muss bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden. Deshalb darf die Frist mit Jahresende nicht verpassen werden. Ich ersuche alle Salzburger, die britische Freunde oder Bekannte in Salzburg haben, sie an diese Frist zu erinnern", sagt der Zweite Präsident Sebastian Huber, Neos-Salzburg Europasprecher.
Noes werden die Frist in den nächsten Tagen und Wochen auf Social Media aktiv "trommeln". "Damit sich alle Betroffenen informiert fühlen", so Huber.
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