Termin fixiert
Salzburg wählt am 23. April 2023 einen neuen Landtag

Der Termin ist fix: Am 23. April 2023 wählen die Salzburgerinnen und Salzburger einen neuen Landtag. | Foto: Julia Hettegger
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Die Landesregierung hat den Termin für die Landtagswahl 2023 nun offiziell festgelegt. Es ist der 23. April. Schon jetzt können Anträge für Wahlkarten gestellt werden. 

SALZBURG. Der Termin ist fix: Am 23. April 2023 wählen die Salzburgerinnen und Salzburger einen neuen Landtag. Die entsprechende Verordnung der Landesregierung wurde am Dienstag kundgemacht. 

600 Unterstützungserklärungen braucht jede Partei

Bis Stichtag 19. Jänner müssen alle antretenden Parteien 600 Unterstützungserklärungen sammeln. „120 davon sind es in der Stadt Salzburg und im Flachgau, je 100 im Pongau und Pinzgau und je 80 im Tennengau und im Lungau“, erklärt Michael Bergmüller, Leiter des Referates Wahlen und Staatsbürgerschaft. Am 1. März 2023 bis 13 Uhr müssen die Vorschläge der Parteien auf Bezirks- und Landesebene bei der Landeswahlbehörde eingebracht werden. Am 13. März werden die Bezirks- und Landewahlvorschläge veröffentlicht.

Landtagswahl 2023 Stand: 14.12.2022  | Foto: Land Salzburg/Grafik
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Wählen darf:

Alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die zum Stichtag 19. Jänner 2023 ihren Hauptwohnsitz im Bundesland haben und am Wahltag bereits 16 Jahre alt sind, können ihre Stimme abgeben. Auch Auslandssalzburger sind wahlberechtigt. Sie dürfen nicht länger als zehn Jahre in der Fremde leben und müssen einen Antrag stellen. Sobald die Wahl im Landesgesetzblatt ausgeschrieben ist, stehen auf der Homepage des Landes Informationen für Auslandsalzburger.

Wahlkarten schon jetzt beantragen

Die Bürgerinnen und Bürger können schon jetzt Anträge für Wahlkarten stellen. Verschickt werden diese aber erst zwischen etwa dem 20. und 24. März. "Ab diesem Zeitpunkt können die Kommunen Wahlkarten-Anträge bearbeiten, da dann die Stimmzettel gedruckt und übermittelt sind“, so Michael Bergmüller. Drei Tage vor der Abstimmung ist der letzte Termin, um eine Wahlkarte in der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.

Ausgewählte Eckpunkte Wahlrechtsreform Landtagswahl 2023 Stand: 14.12.2022 | Foto: Land Salzburg/Grafik
  • Ausgewählte Eckpunkte Wahlrechtsreform Landtagswahl 2023 Stand: 14.12.2022
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Neues Wahlrecht gilt

Im April gilt erstmals das neue Wahlrecht, das im November einstimmig im Landtag beschlossen wurde. Neu ist etwa, dass Wahlkarten-Stimmen schon am Sonntag in den Gemeinden ausgezählt werden können. Damit wird bereits am Abend des 23. April 2023 ein Endergebnis vorliegen.

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